Geflügelpest: Allgemeinverfügung in vier Gemeinden

Biosicherheitsmaßnahmen auch in den übrigen Kommunen empfohlen

Nachdem in den vergangenen Wochen zahlreiche mit Geflügelpest infizierte Wildvögel rund um den Ismaninger Speichersee festgestellt wurden, hat das Landratsamt München zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel jetzt eine Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für die umliegenden Gemeinden Aschheim, Ismaning, Kirchheim und Unterföhring erlassen.

Im Zentrum der Allgemeinverfügung steht eine Aufstallungspflicht für Geflügel in den betroffenen Gemeinden. Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel dürfen dort nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Ziel ist es, jeglichen Kontakt zu möglicherweise infizierten Wildvögeln zu verhindern.

Neben der Aufstallungspflicht wurden zahlreiche Biosicherheitsmaßnahmen festgelegt, die das Risiko eines Viruseintrags weiter reduzieren sollen. Das Veterinäramt empfiehlt diese auch über die vier betroffenen Gemeinden hinaus dringend einzuhalten. Denn die Viruslast in der Umwelt ist derzeit hoch, insbesondere an Gewässern mit Zugvögeln. Auch kleine Hobbyhaltungen, etwa Gartenhühner, sind gefährdet.


Maßnahmen für alle Geflügelhaltungen
Die Biosicherheitsmaßnahmen, die in der Allgemeinverfügung für die Gemeinden Aschheim, Ismaning, Kirchheim und Unterföhring angeordnet wurden, werden auch allen weiteren Geflügelhalterinnen und -haltern im gesamten Landkreis empfohlen, darunter:

Zutrittskontrolle: Geflügelställe oder Gehege sollten so gesichert werden, dass betriebsfremde Personen keinen Zugang haben. Der Kontakt zu Geflügel durch Besucher oder ungeschützte Betretungen erhöht das Einschleppungsrisiko.

Schutzkleidung nutzen: Beim Betreten von Stallungen oder Ausläufen sollte stets saubere Schutzkleidung oder Einwegkleidung getragen werden. Diese ist nach Gebrauch zu reinigen, zu desinfizieren oder zu entsorgen.

Desinfektion: Gerätschaften, Futtertröge, Verladeplätze und Transportmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren, insbesondere nach jedem Tier- oder Stallwechsel.

Schadnagerbekämpfung: Eine konsequente Bekämpfung von Schadnagern ist unerlässlich. Auch sie können Erreger verschleppen.

Futter und Einstreu schützen: Futter und Einstreu sollen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

Handhygiene sicherstellen: Eine Einrichtung zum Händewaschen sowie zur Desinfektion der Schuhe sollte unmittelbar am Zugang zum Geflügelbereich bereitstehen.

Kadaverlagerung: Verendete Tiere sind in geschlossenen Behältnissen zu lagern und regelmäßig zu entsorgen. Auch diese Behältnisse sind zu reinigen und zu desinfizieren.


Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Das Veterinäramt des Landkreises München ruft Bürgerinnen und Bürger zur Vorsicht auf. Insbesondere Geflügelhaltungen, auch kleinere private Bestände, sollen unter keinen Umständen von unbefugten Personen betreten werden. Bereits das Betreten mit Alltagskleidung und -schuhen kann eine Einschleppung des Virus in Geflügelbestände begünstigen.

Tote Vögel bis zur Größe von Rabenvögeln können unter Einhaltung einfacher Schutzmaßnahmen, z. B. mit einem übergestülpten Gefrierbeutel über der Hand, aufgenommen und über den Hausmüll entsorgt werden. Bei größeren Wildvögeln wird von einer Berührung abgeraten, auch der Kontakt mit Hunden sollte möglichst vermieden werden. In diesen Fällen sollte das Veterinäramt informiert werden, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Von kranken Wildvögeln sollte grundsätzlich Abstand gehalten werden. Diese dürfen nicht eingefangen werden.


Viruslage weiterhin angespannt
Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist der Erreger derzeit flächendeckend in der Wildvogelpopulation Bayerns verbreitet. Die Nähe zu Rastplätzen wie dem Ismaninger Speichersee erhöht das Risiko für Haus- und Nutzgeflügel. Aufgrund der Vielzahl bereits bestätigter Fälle wird nicht jeder Totfund routinemäßig beprobt. Eine Beprobung erfolgt vor allem bei ungewöhnlichen Arten oder in neuen Verdachtslagen.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts München steht online unter www.landkreis-muenchen.de/artikel/eilbekanntmachung-amtsblatt-39-2025 zur Verfügung.