Stellungnahme anlässlich der Berichterstattung zu der Vermietung des Bürgerhauses an "Reviving The World e.V."
Anlässlich der Berichterstattung zu der Vermietung des Bürgerhauses an „Reviving The World e.V.“ möchte die Stadt wie folgt Stellung nehmen:
- Die Stadt Garching möchte keine Hassreden, Diskriminierungen und Beleidigungen in Garching.
- Dennoch müssen sich unsere öffentlichen Einrichtungen bei der Vergabe und Vermietung ihrer Räumlichkeiten an geltendes Recht halten, um sich nicht selbst dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen.
- Mediale oder persönliche Einschätzungen, auch wenn sie scheinbar offensichtlich erscheinen, reichen nicht aus, um eine Vermietung abzulehnen.
- Im Rahmen der Gewaltenteilung in Deutschland entscheiden die zuständige Justiz bzw. in der Durchsetzung die Polizei darüber, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen oder die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbarem Verhalten überschritten wurde. Die Stadt Garching kann und darf diese rechtliche Bewertung nicht selbst vornehmen.
- Bei entsprechenden Verdachtsfällen werden die zuständigen Behörden eingeschaltet.
- Im konkreten Fall lagen nach unseren Recherchen keine Informationen vor, die eine Versagung der Vermietung an das „Reviving The World e.V.“ rechtfertigten oder den Auftritt eines der angekündigten Redner rechtssicher verbieten würden.
Die Polizei wurde im Vorfeld über diese Veranstaltung inhaltlich informiert. - Die Verträge der Stadt enthalten die ausdrückliche Regelung, dass im Rahmen von Veranstaltungen keine rassistischen, volksverhetzenden, diskriminierenden oder beleidigenden Inhalte verbreitet oder dargestellt werden dürfen. Ein Abbruch einer laufenden Veranstaltung setzt jedoch voraus, dass entsprechende Rechtsverstöße konkret festgestellt werden oder die zuständigen Behörden, insbesondere die Polizei, ein Einschreiten für erforderlich halten.