Datenschutz Immobilien

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)

Verarbeitungstätigkeit: Antrag auf Aufnahme in die Interessentenliste für zukünftige Wohnbaugebiete
(Grundstücke, Wohnungen für alle Vergabearten z.B. EHM, GWB, freier Verkauf)

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Stadt Garching b. München

Rathausplatz 3

85748 Garching b. München

Tel. 089/320 89-0

 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Stadt Garching b. München

Datenschutzbeauftragter

Rathausplatz 3

85748 Garching b. München

Tel. 089/320 89-168

 

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:

- Antrag auf Aufnahme in die Interessentenliste für zukünftige Wohnbaugebiete

Die Datenverarbeitung stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO

 

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.

 

5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

 

6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die oben genannten Zwecke erforderlich sind bzw. wir aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen hierzu verpflichtet sind.

 

7. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte aus Art. 15-18, 20, 21 zu:

Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

 

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

 

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, kann keine Vormerkung in der Interessentenliste für zukünftige Wohnbaugebiete erfolgen.