Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO)
Verarbeitungstätigkeit: Antrag auf Aufnahme in die Interessentenliste für zukünftige Wohnbaugebiete
(Grundstücke, Wohnungen für alle Vergabearten z.B. EHM, GWB, freier Verkauf)
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Garching b. München
Rathausplatz 3
85748 Garching b. München
Tel. 089/320 89-0
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Stadt Garching b. München
Datenschutzbeauftragter
Rathausplatz 3
85748 Garching b. München
Tel. 089/320 89-168
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
- Antrag auf Aufnahme in die Interessentenliste für zukünftige Wohnbaugebiete
Die Datenverarbeitung stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
6. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die oben genannten Zwecke erforderlich sind bzw. wir aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen hierzu verpflichtet sind.
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte aus Art. 15-18, 20, 21 zu:
Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, kann keine Vormerkung in der Interessentenliste für zukünftige Wohnbaugebiete erfolgen.