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Ziel der Kommunalen Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel, die Wärmeversorgung in Garching klimafreundlich, effizient und bezahlbar zu gestalten. Dabei werden der aktuelle Wärmebedarf, bestehende Infrastrukturen und mögliche erneuerbare Energiequellen systematisch erfasst und in einem Gesamtplan zusammengeführt. Mit dieser Planung erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer und Unternehmen in Garching einen klaren Ausblick, wie sie ihr Zuhause oder Unternehmen in Zukunft umweltschonend, kostengünstig und gesetzeskonform beheizen können.

Gesetzliche Grundlage

Die Bundesregierung strebt an, die Wärmversorgung bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft traten. Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen sind verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner*innen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028.

 

Phasen der Kommunalen Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt im Wesentlichen in sechs Phasen:

  1. Eignungsprüfung: Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignet.
  2. Bestandsanalyse: Zunächst erfolgt eine systematische und qualifizierte Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs sowie des Verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Zusätzlich werden Informationen zu den Gebäuden, wie Gebäudetypen und Baualtersklassen, erfasst.
  3. Potenzialanalyse: Auf Basis der Bestandsanalyse wird aufgezeigt, an welchen Stellen durch eine Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz der Wärmebedarf lokal gesenkt werden kann. Zudem werden die Potenziale erneuerbarer Energien sowie die Möglichkeiten der Wärmeversorgung durch Abwärmenutzung untersucht.
  4. Zielszenario: Die Zielszenarien basieren auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse und stellen mögliche Entwicklungen hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung für das Planungsgebiet dar.
  5. Umsetzungsstrategie: Aufbauend auf den Zielszenarien wird eine Umsetzungsstrategie erarbeitet, die einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen enthält, um die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzuzeigen.
  6. Monitoring und Fortschreibung: Ein zentraler Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung ist die kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des erarbeiteten Wärmeplans. Dafür wird ein Monitoring-Konzept entwickelt, das sicherstellt, dass die definierten Ziele auch langfristig erreicht werden und die Planung an neue Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

 

Vorläufige Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung – Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wurde ein vorläufiger Endbericht erarbeitet. Gemäß § 13 Absatz 4 WPG wird der Entwurf der Wärmeplanung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Fachverbände sowie sonstige interessierte Stellen haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben.

Eine Ausfertigung der vorläufigen Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans liegt in der Zeit vom 03.02.2026 bis einschließlich 05.03.2026 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Garching, Zi.-Nr. 2.05 zur Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können bis zum 06.03.2026 schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden an:

Stadt Garching
Rathausplatz 3
85748 Garching b. München

E-Mail:

 

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse sowie für Ihre Mitwirkung an der Gestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung in Garching.

Den Entwurf des Kommunalen Wärmeplans finden Sie hier.

 

Weitere Informationen

Wenn Sie noch Fragen zum Thema „Kommunaler Wärmeplan“ haben, senden Sie uns gerne eine Nachricht an .

Logos Wärmeplan Förderung

Die Konzepterstellung erfolgt im Rahmen einer Förderung durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Titel: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Garching b. München

Förderkennzeichen: 67K27787

Laufzeit:  Juli 2024 bis Dezember 2025

Beteiligte Partner: con I energy consult GmbH und Tagueri AG

Ziele und Inhalt: Entwicklung eines Strategiepapiers basierend auf den individuellen Gegebenheiten der Stadt Garching, welches einen konkreten und realistischen Plan zur klimaneutralen bzw. treibhausgasneutralen, wirtschaftlichen und kosteneffizienten Wärmeversorgung für das Zieljahr aufzeigt.

Weitere Informationen: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie 

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Reibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.