Bauanträge

Ein Bauvorhaben in Garching setzt eine Baugenehmigung voraus. Diese erteilt das Landratsamt München. Die Anträge hierfür sind jedoch bei der Stadt Garching einzureichen. Sie prüft, ob der Antrag den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes entspricht, erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt weiter.

Wichtiger Hinweis: Ab 01.03.2023 wird die Einreichung des Bauantrages direkt beim Landratsamt verbindlich sein!

Auskünfte zum Bauantrag:
089 / 3 20 89-1 82

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan mit Grünordnung enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben in diesem Umgriff und wird als Satzung vom Stadtrat erlassen. Die rechtsgültigen Bebauungspläne können im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Ebenso sind die Pläne hier im Reiter "Bebauungspläne" einsehbar.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen:
089 / 3 20 89-1 82

Bekanntmachungen

Bebauungsplan  

Bebauungsplan Nr. 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden"; Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB)

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 17.01.2023 liegt mit Begründung in der Zeit vom

Mittwoch, den 12.07.2023 bis Freitag, den 25.08.2023

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching b. München, im Eingangsbereich des Rathauses öffentlich aus.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 “ Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“ mit Begründung kann auch im Internet unter  www.garching.de  unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ > „Bauen“ > „Bauanträge und Bebauungspläne eingesehen werden. Bei Rückfragen wird ein Mitarbeiter/-in die gewünschten Erläuterungen geben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 197 „Erweiterung des nördlichen Büro- und Verwaltungsgebäudes für einen Kooperationspartner der TUM";

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, integriertem Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplänen (Übersichtsplan mit Grundstücksgrenze, Freiflächengestaltungsplan, Grundrisse BA1 und BA 2, Ebene UG, 00, 01, 02, 03, 04, DA), Schnitte A-A / B-B/ C-C/ D-D, Ansichten) in der Fassung vom 25.07.2023, Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, artenschutzrechtliche Maßnahmen des Büros Pan vom 10.07.2023 und Lageplan Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung 2. BA Siemens vom 06.07.2023 des Büros Pan werden in der Zeit von

Mittwoch, den 16.08.2023 bis Freitag, den 22.09.2023

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde:

https://www.garching.de unter der Rubrik Bauen Wohnen/Bauen/Bauanträge und Bebauungspläne bzw. der Adresse https://www.garching.de/bauen-wohnen/bauen/bauanträge-und-bebauungspläne

und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

-> Gemeindename: Garching b. München -> laufende Bauleitplanverfahren

einsehbar.