BEKANNTMACHUNG des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 das Auswahlverfahren zur Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für stationsbasiertes Carsharing gemäß Art. 18a der Bayerischen Straßen und Wegegesetz beschlossen.

Gern. Art. 18a Abs. 1 Satz 2 BayStrWG wird das Auswahlverfahren hiermit amtlich bekanntgemacht.

Folgende Standorte sind vorgesehen:
1. Mühlfeldweg / Prof.-Angermair-Ring
2. Römerhofweg
3. Maier-Leibnitz-Straße
4. Maibaumplatz (Bgm.-Amon-Straße)

Eine Ausfertigung des Auswahlverfahrens liegt in der Zeit vom 14.01.2026 bis einschließlich 04.02.2026 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Garching, Zi.-Nr. 2.05 zur
Einsichtnahme aus.

Fragen beantwortet die Stabsteile Mobilität unter: