BEKANNTMACHUNG: Satzung zur Förderung stationärer Carsharing-Systeme
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Satzung zur Förderung von stationsbasiertem Carsharing-Systemen im Stadtgebiet Garching b. München beschlossen.
Die Satzung regelt die Gewährung einer zeitlich befristeten, pauschalen Förderung für Anbieter von stationsbasiertem Carsharing, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens eine Sondernutzungserlaubnis für Stellplätze im öffentlichen Raum erhalten haben. Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines Carsharing-Angebots, das zur Stärkung multi modaler Mobilität, zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs sowie zur Verbesserung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet beiträgt.
Die Förderung richtet sich an Anbieter von stationsbasierten Carsharing Dienstleistungen, die im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens eine Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung von öffentlichen Stellplätzen erhalten. Die Förderung erfolgt auf Antrag und ist pauschal bemessen.
Der vollständige Satzungstext kann auch im Rathaus der Stadt Garching b. München vom 14.01.2026 bis einschließlich 04.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.