BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/0015/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Preisliste für Miete im Haus der Vereine (Garching-Hochbrück)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Liegenschaften
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.04.2025
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I. SACHVORTRAG:
Mit Einführung der Zuschussrichtline der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen zum 01.01.2024 wurde neben der Neueinführung der Gebührensatzung für die städtischen Hallen und Sportanlagen auch die Preisstruktur für die städtischen Kultureinrichtungen Bürgerhaus und Theater im Römerhof angepasst.
Bisher noch nicht berücksichtigt war das Haus der Vereine in Hochbrück. Das Objekt soll für Garchinger gemeinnützige Vereine, öffentliche Institutionen und Körperschaften, Verbände und Parteien samt Ihrer Untergliederungen die Möglichkeit bieten, diesen für nicht kommerzielle Veranstaltungen/ regelmäßige Treffen zu nutzen.
Um keine Vorteile gegenüber der kostenpflichtigen Vermietung von bspw. Clubräumen im Bürgerhaus zu schaffen, soll auch das Haus der Vereine künftig nur noch kostenpflichtig vergeben werden.
Künftig soll die für die Clubräume im Bürgerhaus vorgesehene Tarifstruktur zu reduzierten Preisen auch für die Raumvergabe im Ortsteilzentrum angewandt werden. Eine Anpassung der Tarife erfolgt analog zu einer Preisanpassung der Tarife für die Clubräume im Bürgerhaus:
45,00 € je Tag, kein WE-/Feiertagszuschlag; Jahrestarif: bei 1 x monatlich wiederkehrenden Terminen 165,00 €/Jahr; bei 1 x wöchentlich wiederkehrenden Terminen 440,00€/Jahr.
Zum Vergleich derzeit: Clubräume Bürgerhaus Tagesmiete 70,- € bis 90,- €, 1 x monatliche Nutzung
240,- € bis 330,- € und 1 x wöchentliche Nutzung 620,- € bis 880,- € im Jahr.
Auch hier sieht die Zuschussrichtline der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen eine Förderung von 70 % der Mieten für die förderwürdigen Vereine und Verbände nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen vor.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag und die Anlage zur Kenntnis und beschließt die Preisliste für Mieten im Haus der Vereine in Hochbrück und stimmt einer kontinuierlichen marktkonformen Anpassung hinsichtlich Leistungen und Preisen zu.
Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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499,6 kB
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