BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0027/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen des Modernisierungsgesetzes und der Stellplatzsatzung auf Mobilitätskonzepte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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15.07.2025
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I. SACHVORTRAG:
Im Rahmen des Modernisierungsgesetzes ist festgelegt, dass die vorgegebene Richtzahlenliste für die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze nicht überschritten werden darf. Besucherstellplätze im Wohnungsbau sind entfallen.
Im Rahmen von Mobilitätskonzepte sind diese künftig in der gleichen Anzahl wie Car-Sharing-Plätze nachzuweisen.
Am Beispiel des Bebauungsplan Nr. 175 „Wohnen am Bürgerpark“ würde sich dies wie folgt darstellen:
Derzeit 8 Besucherstellplätze
Künftig: 2 Car-Sharing-Stellplätze = 2 Besucherstellplätze
Diese Regelung berücksichtigt die Intention des Gesetzgebers die Anzahl der nachzuweisenden zu reduzieren und ermöglicht aus Sicht der Verwaltung, dass der Parkdruck im öffentlichen Raum etwas abgemildert wird.
Weiterhin ist der Koeffizient im Bereich Sharing-Lastenräder angepasst worden. Bei Mobilitätsprojekten hat sich gezeigt, das anstatt
60 Wohneinheiten = 1 Lastenrad
50 Wohneinheiten = 1 Lastenrad
den Bedarf zielführender abdeckt.
Die Mobilitätselemente mit ihren jeweiligen Anforderungen sind detaillierter beschrieben worden, damit diese in die Planung der Bauherren besser berücksichtigt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,4 kB
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