ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0027/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Im Rahmen des Modernisierungsgesetzes ist festgelegt, dass die vorgegebene Richtzahlenliste für die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze nicht überschritten werden darf. Besucherstellplätze im Wohnungsbau sind entfallen.

 

Im Rahmen von Mobilitätskonzepte sind diese künftig in der gleichen Anzahl wie Car-Sharing-Plätze nachzuweisen.

 

Am Beispiel des Bebauungsplan Nr. 175 „Wohnen am Bürgerpark“ würde sich dies wie folgt darstellen:

Derzeit 8 Besucherstellplätze

Künftig: 2 Car-Sharing-Stellplätze = 2 Besucherstellplätze

 

Diese Regelung berücksichtigt die Intention des Gesetzgebers die Anzahl der nachzuweisenden zu reduzieren und ermöglicht aus Sicht der Verwaltung, dass der Parkdruck im öffentlichen Raum etwas abgemildert wird.

 

Weiterhin ist der Koeffizient im Bereich Sharing-Lastenräder angepasst worden. Bei Mobilitätsprojekten hat sich gezeigt, das anstatt

 

60 Wohneinheiten = 1 Lastenrad

50 Wohneinheiten = 1 Lastenrad

 

den Bedarf zielführender abdeckt.

 

Die Mobilitätselemente mit ihren jeweiligen Anforderungen sind detaillierter beschrieben worden, damit diese in die Planung der Bauherren besser berücksichtigt werden können.  

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die Übersicht über die Mobilitätselemente mit ihren Richtwerten wird beschlossen. Die Übersicht bildet die Grundlage für die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten.

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Anlagen

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