ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/858/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

 

Im Bereich der Gemarkung Garching ist aufgrund aktueller Vorhaben bzw. des kürzlich rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 148 “rdlich Watzmannring“ weitere Straßenbenennungen zu vergeben.

 

r die genehmigte Kiesgrube Garching auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1736, Gemarkung Gar­ching, ist die Erschließung aus nordwestlicher Richtung noch nicht benannt worden. Die Erschließung der Kiesgrube erfolgt über die westliche Schmalseite des Grundstücks über den Weg, Fl.Nr. 1724 T, und die nördliche Schotterstraße, Fl.Nr. 1738 T, zur B13 (Kreuzung der Bundesstraße B13 mit der Staatsstraße St 2083, Gemarkung Oberschleißheim). Die ge­naue Wegeführung ist im Lageplan her beschrieben.

 

Eine Erschließung von Süden über die Mallertshofener Straße ist nicht möglich, da diese in Höhe der Zeppelinstraße und dem Gebäudekomplex Robert-Bosch-Straße 12, 12a und der Mal­lertshofener Straße 11 bereits jetzt für Fahrzeuge aller Art, ausgenommen landwirtschaftli­cher Verkehr gesperrt ist (s. Lageplan, rot markiert). Entsprechende Verkehrszei­chen sind aufgestellt, der Weg ist auch nur als Feldweg ausgebaut.

 

Weiter ist die Erschließungsstraße zu den Grundstücken des neuen Baugebiets nördlich des Watzmannringes zu benennen. Die Straße zweigt zwischen den Grundstücken Watzmannring 70, 72 nach Norden ab (s. Lageplan). Nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 19.11.1971 soll der Bereich Garching-Ost, nördlich der Mühlgasse bis zur B11, unter dem Themengebiet “Berge“ benannt werden.

 

Aus gegebenem Anlass ist auch die Zufahrt zum künftigen Biomasse-Heizkraftwerk auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1680, 1680/1, 1681, 1682 dlich des Betriebsgeländes der Fa. AR Recycling zu benennen.  Die Zufahrt erfolgt von Süden zunächst über die bestehende Carl-von-Linde-Straße und nach deren Ende weiter nach Norden bis zur östlichen Schmalseite der genannten Grundstücke (s. Lageplan). Der Bereich der Straßenbenennung führt dann noch weiter bis auf Höhe der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 1683/1.

 

Zu den Straßenbenennungen wurde der Ortschronist, Herr Dr. Müller, um Stellungnahme und Namensvorschläge gebeten:

 

a)      Straße nördlich des Watzmannrings:  Brauneckweg

Begründung: Die Straßen in der näheren Umgebung sind nach Bergen in Oberbayern benannt. Das Brauneck bei Lenggries ist ein bekannter und beliebter “Hausberg“.

 

 

b)      Straße nördlich des Gewerbegebietes Hochbrück zur Kiesgrube:  Am Gefild

Begründung: Die Straße grenzt an die offene Heidelandschaft der Schotterebene im Münchner Norden, diese Landschaft wird traditionell “das Gefild“, mundartlich “Gfild“ genannt.

 

Alternativ könnte nach der Flurbezeichnung auch Am Mallertshofer Feld“ genannt werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Ortsfremde dies mit der Mallertshofer Straße verwechseln.

 

 

c)      Straße in nördlicher Verlängerung der Carl-von-Linde-Straße:  Fortsetzung der Bezeichnung Carl-von-Linde-Straße

Begründung: Es bietet sich aufgrund des räumlichen Zusammenhangs und der Erschließung der Grundstückfläche von Süden an, die bisherige Straßenbezeichnung fortzuführen.

 

Alternative: Anton-von-Maffei-Straße

Begründung: Anton-von-Maffei (17901870) war wie Carl-von-Linde ein Münchener Technik- und Industriepionier. Er gründete 1839 eine Lokomotivfabrik im nördlichen Englischen Garten.

 

 

Die Verwaltung stimmt den Namensvorschlägen von Hr. Dr. Müller zu.

 

 

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Der Stadtrat beschließt folgende Straßennamen:

 

  • Die Zufahrt zur Kiesgrube ab der westlichen Grundstücksgrenze der Kiesgrube, über die Fl.Nr. 1724 T. und die nördliche Schotterstraße, Fl.Nr. 1768 T, im blau markierten Bereich des beiliegenden Lageplans wird als Am Gefild benannt.

 

  • Die Zufahrt zum Baugebiet “rdlich Watzmannring“ auf den Fl.Nrn. 1855 T, 1861/4, 1861/11, 1861/16 wird als Brauneckweg benannt.

 

  • Die Zufahrt zum Biomasse-Heizkraftwerk, Fl.Nr. 1697/0, wird in Forthrung der bisherigen Namensbezeichnung bis zur Höhe der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 1683/1 als Carl-von-Linde-Straße benannt.

 

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Anlagen

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