BESCHLUSSVORLAGE - GB II/166/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag der Max-Plack-Gesellschaft zur Erweiterung des Max-Planck-Isititut für Quantenoptik um das Bauteil C auf dem Grundstück Hans-Kopfermann-Str. 1, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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12.06.2012
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I. Sachvortrag:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. beantragt eine Baugenehmigung für die Erweiterung des Max-Planck-Institutes für Quantenoptik um das Bauteil “C“ im Norden des bestehenden Insititusgebäudes auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1901/1, Hans-Kopfermann-Str. 1, Gem. Garching.
Beantragt wird eine Erweiterung mit einer Grundfläche von 379 m², 3 Vollgeschossen, einer Wandhöhe von max. 11,71 m und einer Geschossfläche von 1.137 m². Im EG des Erweiterungsbaus sollen 6 Appartements, im 1. OG und 2. OG weitere Büroräume errichtet werden. Das nord-östlich des Institutsgebäudes bestehende Appartementgebäude wird abgebrochen.
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt auch nicht innerhalb eines bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich als Vorhaben im Außenbereich als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Solche sonstigen Vorhaben können zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist den Bereich als Sondergebiet Hochschule aus. Das Vorhaben würde auch innerhalb der Grenzen des ausgewiesenen Sondergebietes umgesetzt werden und somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen.
Für das Vorhaben sind aufgrund der zusätzlichen Büroräume mit einer Bürofläche von ca. 382 m² insgesamt 12 Stellplätze nachzuweisen. Für die Appartements im EG sind 1 Stpl. je Appartement (Größe jeweils < 40 m²) = 6 Stellplätze nachzuweisen. Die bislang bestehenden Stellplätze des alten Appartementgebäudes werden beim Abbruch mit beseitigt.
Im Bestand sind 143 Stellplätze vorhandenen, durch den Bestandsbau, die Erweiterung mit Bauteil “B“ und die Werkstatt werden 107 Stellplätze benötigt. Bei der aktuellen Planung entfallen insgesamt 17 Stellplätze (13 Stpl wegen Verlegung der Umfahrung, 4 Stpl. durch Abbruch Appartementgebäude), es stehen somit noch 19 Stpl. zu Verfügung. Der Stellplatznachweis kann somit als erfüllt angesehen werden.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar, die Erschließung ist über die Hans-Kopfermann-Straße gesichert. Dem Vorhaben könnte zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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