BESCHLUSSVORLAGE - GB II/301/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bushaltestellen im Stadtgebiet Garching- Festlegung von Standards für eine behindertengerechte Nutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.11.2012
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I. Sachvortrag:
In der Schleißheimer Straße (Nordseite) wird auf Höhe des Garching Living Centers im Zuge der Verlegung Fernwärmeleitung bzw. Neubau Geh- und Radweg eine Bushaltestelle gebaut.
Aus Sicht der Verwaltung bietet sich nun die Gelegenheit, diese Bushaltestelle als Referenzprojekt barrierefrei auszubauen.
Mit dem Umbau der Ortsdurchfahrt B 11 mit den Haltestellen Wasserturm, Münchner Straße bei Spitzweckapotheke, Freisinger Landstraße/Ecke Lehrer-Stieglitz-Straße sowie der Anschaffung fünf neuer Buswartehäuschen für die Haltestellen Untere Straßäcker (beidseitig), Prof.-Angermair-Ring, Breslauer Straße und Heidenheimer Straße können im kommenden Jahr mehrere Bushaltestellen behindertengerecht ausgestattet werden.
Da bereits ein Förderbescheid der Regierung von Oberbayern für die behindertengerechte Errichtung der 3 Buswartehäuschen an den Standorten Untere Straßäcker/Ostseite, Prof. Angermair-Ring/Ostseite und Heidenheimer Straße/Ostseite in Höhe von 15.000 Euro vorliegt und die Vergabeentscheidung für die Auftragserteilung der 3 Buswartehäuschen in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 18.09.2012 getroffen worden ist, sollen auch die 3 obengenannten Standorte behindertengerecht umgebaut werden.
Die Verwaltung lud den Behindertenbeirat in Person von Frau Zimmermann und Herrn Fischer ein, um den Ausbaustandard entsprechend zu klären. Folgende Kriterien sollte eine Bushaltestelle aufweisen:
- Bei asphaltierten Gehwegen bzw. Geh- und Radwegen ist der Bereich mit Betonsteinen (Format 30 x 30 cm bzw. 35 x 35 cm) zu pflastern. Diese Pflasterung ist 5 m über das Buswartehäuschen hinaus herzustellen, damit Fahrradfahrer frühzeitig auf eine Bushaltestelle hingewiesen werden.
- Ein Auffindestreifen im Bereich des vorderen Buseinstieges mit 30er cm bzw. mit 35er cm Platten genoppt mit anthrazitem Begleitstreifen
- Als Bordstein zur Bushaltestelle wurde der „Kassler Sonderbord“ mit 18 cm vereinbart.
- Ein Leitstreifen parallel zum Bord mit 30 cm bzw. 35 cm anthrazitem Plattenstreifen, 30 cm bzw. 35 cm Rippenplatte und einem weiteren 30 cm bzw. 35 cm breiten anthrazitem Plattenstreifen
- Bord und Leitstreifen sind auf die Länge incl. Buswartehäuschen zu verlängern.
- Sitzbänke in den Wartehäuschen mit an der Vorderseite verglasten Wänden sind in der Weise anzuordnen, dass Rollstuhlfahrer unproblematisch einfahren und wenden können.
Aufgrund der Entwässerungsproblematik und der Höhenangleichung an das angrenzende Gelände muss jede Haltestelle einzeln überplant werden.
Neben dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen wurde mit dem Behindertenbeirat ein Standard behindertengerechter Querungshilfen und Straßeneinmündungen festgelegt, der bereits mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt B 11 umgesetzt werden könnte.
Auch die Umgestaltung der Querungs- und Straßeneinmündungen bedarf stets einer Einzelfallprüfung, vor allem an Gehwegen mit geringer Breite.
Die Verwaltung empfiehlt, Bushaltestellen, Straßenquerungen und Straßeneinmündungen Zug um Zug behindertengerecht auszustatten. Entsprechend der Geschäftsordnung ist im Einzelfall eine endgültige Entscheidung durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu treffen.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt,
die Bushaltestelle an der Schleißheimer Straße behindertengerecht nach den genannten Standards zu errichten.
Alle anderen Bushaltestellen sind entsprechend dieser Standards Zug um Zug auszustatten.
Straßenquerungen und Straßeneinmündungen sind, wie im Sachvortrag erläutert, Zug um Zug umzubauen. Als erste Maßnahmen wird mit den betroffenen Querungshilfen bzw. betroffenen Einmündungsbereichen im Rahmen der Umbaumaßnahmen der Ortsdurchfahrt begonnen.
Entsprechend der Geschäftsordnung ist bei Bedarf eine endgültige Entscheidung durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu treffen.
