ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/342/2018

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat am 15. März 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB im Zuge der Digitalisierung neu aufzustellen. Der genehmigte Flächennutzungsplan in der Fassung vom 06.03.1986 liegt bisher nur in Papierform vor. Gleiches gilt für seine 1., 2. und 3. Änderung. Alle weiteren Änderungen wurden digital erstellt.

Nach der Novellierung des Baugesetzbuches, insbesondere § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB, sind die öffentlich auszulegenden Unterlagen (Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung sowie die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Dadurch ergibt sich für die Gemeinde im Falle einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Notwendigkeit, als Grundlage die bisher nur analog vorliegende Originalfassung sowie die 1. bis 3. Änderung des Flächennutzungsplans in eine digitale Form zu überführen.

 

In der digitalisierten Fassung werden außer dem wirksamen Flächennutzungsplan

- die wirksamen Flächennutzungsplanänderungen,

- Berichtigungen aufgrund von Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB und

- ein aktueller Stand von Fachplanungen (Denkmalschutz, Hochwasserschutz etc.)

dargestellt.

Darüber hinaus werden grafische Anpassungen sowie Anpassungen an die Bestandssituation vorgenommen. Änderungen im Sinne einer Umsetzung aktueller ortsplanerischer Ziele (neue Flächenausweisungen o.ä.) enthält dieser Plan nicht.

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt keine Stellungnahme zum o. g. Verfahren abzugeben.

 

 

 

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Anlagen

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