BESCHLUSSVORLAGE - GB II/367/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückbau der B 471 alt auf der Ostseite der B 11; Vorstellung der Varianten und weiteres Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.07.2018
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I. Sachvortrag:
Am 04.12.2012 hatte sich der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erstmals mit dem Rückbau der B 471 alt östlich der ST 2350 bis zum Mühlbach befasst. Vorgestellt wurden die Anlagen 3 – 8 (3 Umbauvarianten). In dieser Sitzung wurde keine Umbauvariante beschlossen, sondern aufgrund der vielen großen Baumaßnahmen im Siedlungsgebiet um den Prof.-Angermair-Ring zurückgestellt.
Der mittelfristige Finanzplan der Stadt Garching weist für die Umgestaltung in 2020 150.000 € aus. Aus Sicht der Verwaltung kann die Maßnahme bereits 2019 durchgeführt werden.
Um für den Haushalt 2019 die erforderlichen Mittel beantragen zu können, ist aus Sicht der Verwaltung eine Entscheidung erforderlich, welche der Varianten umgesetzt werden soll.
Im Nachgang zu den o.g. 3 Varianten gibt es einen Antrag zur diesjährigen Bürgerversammlung von Frau Gisela von Woyna. Auf der B 471 alt sollen beidseitig versetzt große Pflanztröge aufgestellt werden, um den Verkehr zu verlangsamen und damit die Lärmemission zu reduzieren.
Herr Stadtrat Kraft schlägt vor, die Fahrradfahrer vom bestehenden Fuß- und Radweg auf die B 471 mittels Fahrradstreifen zu verlagern.
Die Alternative, die B 471 als Fahrradstraße auszuweisen, ist laut Polizei und Ordnungsamt nicht möglich, da diese Straße vorwiegend durch den PKW-Verkehr geprägt ist.
Zum besseren Verständnis liegt als Anlage 1 ein Informationsblatt bei. Hier werden die Begriffe Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen definiert und deren Anforderungen erklärt.
Als Anlage 2 liegt ein Luftbild mit Eintrag des Zwischenraumes zwischen südlichem Fahrbahnrand und Grundstücksgrenze. Der Abstand beträgt im Westen ca. 1,95m und weitet sich Richtung Osten am Mühlbach bis zu ca. 8,2 m auf.
aktuelle Situation:
Zwischen der ST 2350 und dem Mühlfeldweg ist eine überbreite Fahrbahn vorhanden. Nördlich grenzt ein Grünstreifen an, der als Entwässerungsmulde des Straßenkörpers und des angrenzenden Fuß- und Radweges dient. Ab dem Auweg Richtung Mühlfeldweg ist Tempo 30 angeordnet.
Zwischen Mühlfeldweg und dem Mühlbach entwickelt sich gerade ein LKW-Parkplatz (Sonntag 24.06.2018 1 Reisebus, 8 LKW).
Die Ortsansicht von Süden ist aus Sicht der Verwaltung wenig attraktiv und verbesserungswürdig.
Variante 1 (Anlage 3 und 4):
Es wird vorgeschlagen, die beiden Fahrbahnseiten durch einen Grünstreifen zu trennen. Mit mehreren Verschwenkungen versucht die Planung, die Verkehrsgeschwindigkeit zu reduzieren.
Die Fahrbahnbreiten sind mit 3,25 m angegeben. Von Seiten der Landwirte wird wegen der landwirtschaftlichen Fuhrparks eine Fahrbahnbreite von 3,50 m gefordert.
Da es sich bei diesem Vorschlag um zwei einspurige Fahrbahnen handelt, genügt auch im Falle eines Schutzstreifens jeweils eine Straßenbreite von 3,50 m (Schutzstreifen 1,25, Fahrbahn 2,25). Ein Schutzstreifen darf überfahren werden. Eine ausreichende Fahrbahnbreite für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist gegeben. Mit der Ausweisung eines Schutzstreifens besteht „Benutzungspflicht“. Auf dem Fußweg dürfen Kinder bis 10 Jahre fahren.
Einengungen und Verschwenkungen im Bereich der Fahrbahn lassen erfahrungsgemäß Probleme in der Praxis erwarten (erschwerter Winterdienst, aufwendige Beschilderung, die „Begreifbarkeit“ für den Autofahrer leidet und mögliche vermehrte Beschädigungen der Baumpflanzungen durch KFZ).
Variante 2 (Anlage 5 und 6):
Diese Planung unterscheidet sich von Variante 1 durch Verzicht auf die Verschwenkungen.
Durch die „Einbahnstraßen“ wird der Straßenquerschnitt sehr eingeschränkt, so dass zu erwarten ist, dass die Verkehrsteilnehmer langsamer fahren werden. Auch hier ist im Hinblick auf landwirt-schaftlichen Verkehr und Schutzstreifen für Radfahrer für jede Fahrbahn eine Breite von 3,50 m erforderlich.
Variante 3 (Anlage 7 und 8):
Dieser Vorschlag verzichtet auf den mittigen Grünstreifen und setzt auf beidseitige wechselnde Baumpflanzungen mit Fahrbahnmarkierungen. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,0 m und sieht Begegnungsverkehr vor. In diesem Fall müsste die Fahrbahn auf 7,50 m bis 8,0 m verbreitert werden, da zwischen den Schutzstreifen bei Begegnungsverkehr mindestens 4,50 m und bei hohen Verkehrsstärken mindestens 5,0 m betragen sollten.
Mit einer solchen Straßenbreite lässt sich erfahrungsgemäß keine Temporeduzierung erreichen.
Variante 4 (Anlage 9):
Der Antrag von Frau von Woyna unterscheidet zu Variante 3 lediglich dahingehend, dass statt Baumpflanzungen beidseitig versetzt Pflanztröge aufgestellt werden sollen. Deshalb wird auf die Ausführungen zu Variante 3 verwiesen.
Variante 5 (Anlage 10):
Der Vorschlag, die B 471 alt als Fahrradstraße auszuweisen, ist, wie bereits oben dargestellt, nicht möglich.
Tatsache ist, dass die vorherrschenden Verhältnisse (überbreite Fahrbahn und gute Übersichtlichkeit) ein „Schnellfahren“ begünstigen.
Mit einem Fahrbahnteiler können die Fahrspuren eingeengt werden, was sicherlich zu einer Temporeduzierung beitragen wird. Ferner kann mit einem Grünstreifen die Fläche teilweise entsiegelt werden und ein optisch attraktives Erscheinungsbild (Blumenwiese und vereinzelt Sträucher) erreicht werden. Mit dem Mittelstreifen und der Ausweisung eines Schutzstreifens für Radfahrer könnten auch keine LKW´s mehr am Fahrbahnrand parken. Dies wäre dann verboten.
In den Varianten wurde ein Radfahrstreifen bewusst nicht aufgeführt, da dies noch mehr Straßenraum (und somit versiegelte Flächen) bedeuten würde.
Um die Ortsansicht von Süden zu verbessern, bietet sich an, diesen 1,95 m – 8,20 m breiten Streifen (sh. Anlage 2) mit einer Feldhecke zu bepflanzen. Dies wäre auch naturschutzfachlich ein Gewinn.
Bisher (Stand 2012) wurden für die Maßnahme 150.000 € angesetzt. Nicht berücksichtigt war eine evtl. erforderliche zusätzliche Straßenbeleuchtung sowie Markierung des Schutzstreifens für Radfahrer und Pflanzarbeiten. Dies eingerechnet betragen die Kosten ca. 250.000 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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201,8 kB
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8
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9
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358,8 kB
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