ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/710/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Stadt Garching ist Eigentümerin der U-Bahnstrecke U 6 von Fröttmaning bis zum Garchinger Forschungszentrum. Der 1. Bauabschnitt Fröttmaning – Garching-Hochbrück wurde im Oktober 1995 in Betrieb genommen. Gemäß § 4 Abs. 3 Betriebsübernahmevertrag vom 03.02.1993/10.10.2006 ist für diesen Abschnitt die Stadt Garching alleiniger Träger von Ersatzinvestitionen.

 

Im Juni 2018 wurde die Stadt Garching durch die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert, dass im Bereich Garching-Hochbrück (Abschnitt Fröttmaning bis Garching-Hochbrück) in 2019 eine Erneuerung mehrerer Weichen ansteht. Die Weichen müssen altersbedingt bzw. aufgrund von Verschleißerscheinungen an den Schwellen und an der Fahrbahn ersetzt werden. Gleichzeitig werden sie auf den neuesten Stand der Technik gebracht.

 

Die aktuelle Kostenschätzung der MVG liegt bei ca. 2,0 Mio. € netto (davon ca. 1,95 Mio. € in 2019), wobei die Ausschreibung noch aussteht. Ursprünglich waren 1,8 Mio. € netto angemeldet, aber aufgrund der aktuellen Marktentwicklung in der Baubranche wird inzwischen mit höheren Kosten gerechnet.

 

Im Haushalt 2019 der Stadt Garching sind unter der Haushaltsstelle 2.82000.95000 dafür 2.140.000 € eingestellt. Die Stadt Garching ist für diesen Bauabschnitt nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Laut Auskunft der Regierung von Oberbayern (Sachgebiet 31.2 Schienen- und Seilbahnen) sind Ersatzinvestitionen nicht förderfähig.

 

Vor Baubeginn ist die in der Anlage beigefügte Kostenübernahmevereinbarung von beiden Seiten zu unterzeichnen. Die Kosten für den Schienenersatzverkehr während der Bauzeit tragen gemäß Betriebsübernahmevertrag und Kreistagsbeschluss vom 29.09.2014 der Landkreis München und der Freistaat Bayern.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung der in der Anlage beigefügten Kostenübernahmevereinbarung mit der MVG.

 

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Anlagen

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