BESCHLUSSVORLAGE - GB I/690/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderanträge der ortsansässigen Kulturschaffenden - Zuschüsse für kulturelle Einzelprojekte 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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06.06.2019
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I. Sachvortrag:
Vereine, Gruppierungen, Initiativen oder auch Einzelpersonen, die ihre kulturellen Schwerpunkte in Garching setzen, konnten bis spätestens 01.05.2019 für das Jahr 2019 Förderanträge für kulturelle Einzelprojekte bei der Arbeitsgruppe Kultur einreichen. Fünf Fördermittelanträge von drei Antragstellern lagen zum Antragsschluss vor:
Nr. | Projekt | Antragsteller | Fördermittel gem. Antrag | Fördermittel Empfehlung |
1 | Hase Hase | Theater für Kinder Garching e. V. | 1.900 Euro | 1.900 Euro |
2 | Bremerwald | Theater für Kinder Garching e. V. | 1.944 Euro | 1.944 Euro |
3 | 2. Garchinger TanzTage | Tanz- und Kulturförderverein „Freunde des Tanz-Studio Garching“ e. V. | 1.800 Euro | 1.400 Euro |
4 | Live Musik zum Straßenfest | Harleyfreunde Garching | 1.500 Euro | 0 Euro |
5 | 20 Jahre Harleyfreunde | Harleyfreunde Garching | 3.000 Euro | 0 Euro |
Die Arbeitsgruppe hat in ihrer Sitzung am 14.05.2019 über die eingegangen Fördermittelanträge entschieden und spricht dem Haupt- und Finanzausschuss zur endgültigen Beschlussfassung folgende Empfehlung aus:
Nr. 1 Die Förderung dieses Projektes wurde bereits am 17.07.2018 genehmigt. Die bewilligte Fördersumme konnte jedoch aufgrund des jahresübergreifenden Projektes nicht fristgerecht abgerechnet werden, sodass nun noch eine Restförderung i. H. von 1.900 Euro beantragt wurde. Die AG-Kultur spricht sich mehrheitlich für die Bewilligung der Restförderung aus.
Nr. 2 Die Förderung dieses Projektes wurde bereits am 17.07.2018 genehmigt. Die bewilligte Fördersumme konnte jedoch aufgrund des jahresübergreifenden Projektes nicht fristgerecht abgerechnet werden, sodass nun noch eine Restförderung i. H. von 1.944 Euro beantragt wurde. Die AG-Kultur spricht sich mehrheitlich für die Bewilligung der Restförderung aus.
Nr. 3 Für die 2. Garchinger TanzTage wurde eine Fördersumme i. H. von 1.800 Euro beantragt. Aus Sicht der AG Kultur sind jedoch die Werbungskosten zu hoch angesetzt. Da dadurch auch das private Tanzstudio beworben wird, werden die Werbungskosten nur zu 50 % gefördert. Die AG-Kultur spricht sich einstimmig für eine Förderung i. H. von 1.400 Euro aus.
Nr. 4 Wie auch schon bei dem Antrag des Lebendige Ortsmitte Garching e. V., lehnt die AG Kultur eine Förderung für eine Veranstaltung während der Bürgerwoche einstimmig ab.
Nr. 5 Die Förderung einer Vereinsfeier entspricht nicht den Förderrichtlinien. Die AG Kultur spricht sich aus diesem Grund einstimmig gegen eine Förderung der Vereinsfeier aus.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Empfehlung der Arbeitsgruppe Kultur zur Kenntnis und beschließt gemäß Sachvortrag die kulturellen Einzelprojekte für das Jahr 2019 wie folgt zu fördern:
Nr. 1 Hase Hase 1.900 Euro
Nr. 2 Bremerwald 1.944 Euro
Nr. 3 2. Garchinger TanzTage 1.400 Euro
Der Haupt-und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung die Antragsteller über das Förderverfahren zu informieren und die Zuwendungsschreiben zu versenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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