ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/130/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Im Norden des Gewerbegebietes Garching-Hochbrück auf der Flurnummer 1736 ist es beabsichtigt, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten.

Dies dient der Erhöhung der Eigenstromversorgung der Stadt Garching und zudem der Förderung der Erzeugung erneuerbaren Energien.

 

Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, indem parallel zum Bebauungsplanverfahren der Flächennutzungsplan geändert wird.

 

Die Fläche befindet sich auf einer bereits rekultivierten Kiesabbaugrube und stellt somit im Sinne des EEG eine bauliche Anlage dar. Die Aufstellung der Photovoltaikmodule soll auf der nach dem genehmigten Rekultivierungskonzept vorgesehen Ackerfläche erfolgen. Die bestehenden Feldgehölze und die im Zuge der Rekultivierung angelegten Grünflächen mit Feldgehölzen und Magerrasen sind von dem Vorhaben weitgehend unberührt.

 

Die Flurnummer 1736 beansprucht eine Gesamtfläche von rund 6,9 ha, wovon rund 4,5 ha mit Photovoltaikflächen überstanden wären. Der Ausgleich soll soweit als möglich innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen. Eventuell zusätzlich notwendiger Ausgleichsbedarf kann auf externen Flächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Nachdem die Photovoltaikanlage auf einer baulichen Anlage errichtet wird, hat dies keine Auswirkungen auf die weiteren geplanten Photovoltaikanlagen.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Aufstellungsbeschluss und die Freigabe für das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 186 „SO Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“ gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

 

 

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt den Aufstellungsbeschluss und die Freigabe für das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 186 „SO Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“ gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...