BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/066/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Pachtvertrag zwischen der Stadt Garching und der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Teilfläche aus der Fl.Nr. 1779/15.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Liegenschaften
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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I. Sachvortrag:
In der Stadtratssitzung vom 24.09.2020 hat der Stadtrat zugestimmt die Vereinbarung zur Wegenutzung mit Deutscher Glasfaser Wholesale GmbH sowie Deutsche Glasfaser Business GmbH abzuschließen.
Die Vereinbarung wurde am 13.10.2020 und am 12.11.2020 von beiden Seiten unterzeichnet.
Auf Grundlage dieser Vereinbarung und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde für den Aufbau eines Area POP (Point of Presence), eines Multifunktions-/Verteilungsgehäuses in der Lilienthalstraße 12 (Fl.Nr. 1779/15) die Zustimmung erteilt, nachdem bei einer Begehung die Tiefbauabteilung bestätigt hat, dass der Standort dafür geeignet ist.
Außerdem wurde von der Deutsche Glasfaser bestätigt, dass durch den Betrieb des PoP Typs MP400 in der Lilienthalstraße 12, incl. des durch Deutsche Glasfaser eingesetzten Equipments keine störenden Einflüsse auf die Funktion des Sendemastes entstehen.
Die Deutsche Glasfaser strebt an, das Grundstück um die Verteilerstation (ca. 15 m²) zu erwerben bzw. zu pachten. Wir haben uns letztendlich auf einen Pachtvertrag mit 30-jährigen Laufzeit geeinigt.
Das Pachtverhältnis beginnt am 01.10.2020 (rückwirkend) und wird verbindlich bis zum 30.09.2050 dauern (Anlage 1).
Der Pachtvertrag steht zunächst unter den aufschiebenden Bedingungen, dass der Pächter einen Ausbau auch tatsächlich vornimmt. Nach Ablauf der 30 Jahre verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird. Zugunsten der Vodafone GmbH erfolgt außerdem die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gemäß §§ 1090 ff. BGB ins Grundbuch.
Der jährliche Pachtzins für diesen Standort beträgt 300,- EUR. Der Pachtzins wird für die gesamte Vertragslaufzeit in einer Summe gezahlt und beträgt demnach insgesamt 9.000,- EUR.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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780,5 kB
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