ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/206/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat mit Sitzung vom 25.02.2016 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zu BPl. 171 Kommunikationszone zu fassen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB fand vom 12.07.2017 bis 08.09.2017 statt. Die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen fand mit Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 05.06.2018 statt, es wurde beschlossen, den überarbeiteten Entwurf für die Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Mit Sitzung vom 12.09.2019 und 28.05.2020 wurden zudem weiteren Plananpassungen beschlossen.

 

Aufgrund vorstehender Beschlüsse lag der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 171 gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 19.11.2020 bis 15.01.2021 öffentlich aus.

 

Da das Rathaus aus Gründen des Infektionsschutzes ab dem 22.12.2020 geschlossen wurde, musste die öffentliche Auslegung abgebrochen und erneut durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde daher vom 03.02. bis 09.03.2021 erneut durchgeführt.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange

  • A1 LRA München
  • A2 WWA München
  • A3 Staatliches Bauamt Freising
  • A4 Landeshauptstadt München
  • A5 Bayernwerk
  • A6 Autobahndirektion
  • A7 MVV
  • A8 Telefonica O2
  • A9 Gemeinde Eching
  • A10 Telekom
  • A11 Bayernets
  • A12 Bauernverband
  • A13 Bund Naturschutz
  • A14 Energieagentur Ebersberg
  • A15 Heimatpfleger
  • A16 Handwerkskammer München und Oberbayern
  • A17 Regierung von Oberbayern
  • A18 SWM Infrastruktur

 

Öffentlichkeit

  • B1 Wundrak
  • B2 Adlberger
  • B3 Märtz
  • B4 Dr. Höng & Partner
  • B5 Kirchner
  • B6 Glock Liphart Probst & Partner
  • B7 Endriß
  • B8 Immobilien Freistaat Bayern
  • B9 Schiöberg

 

Die Würdigung der vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen ist als Anlage 1 beigefügt. Die vorgebrachten Stellungnahmen und die Bilder zur Würdigung werden aufgrund der Dateigröße im KommSafe eingestellt.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Beschlussvorschläge gemäß Anlage 1 zu bestätigen. Aufgrund der Summe der jeweiligen Änderungen ist eine erneute Auslegung notwendig. Die so geänderte Fassung des Bebauungsplanes ist erneut gem. § 4a BauGB auszulegen.

 

 

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Anlagen

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