BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/231/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Bürger Energie-Garching eG auf Erweiterung des Bebauungsplanumgriffes Nr. 178 "SO Photovoltaik Anlage westlich A9"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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27.07.2021
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I. Sachvortrag:
Am 31.01.2019 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer PV-Anlage. Der Bebauungsplan wird mit dem Titel "BP 178 Solarpark Garching, westlich der BAB A 9 an der BAB-Anschlussstelle Garching Nord" geführt. Die Leistung der PV-Anlage wurde auf 750 kWp festgelegt, was einen jährlichen Ertrag von ca. 770.000 kWh erwarten lässt. Dies entspricht der Begründung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans. Hier ist ebenfalls ein PV-Anlage mit ca. 750kW-Leistung vorgesehen, die auf den Grundstücken Fl.Nr. 1826 und 1827 als länglicher Streifen errichtet werden soll. Es wird des Weiteren aufgeführt, dass sich die Gesamtlänge der PV-Module auf ca. 365m Länge und ca. 38 m Breite beläuft.
Die in der Zwischenzeit gegründete Bürger Energie-Garching eG (29.04.2021) trat an die Verwaltung mit weiteren Planungsalternativen heran. Die Begründung hierzu ist als Anlage der Beschlussvorlage zu entnehmen.
Diese Alternativen entsprechen nicht dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (Feststellungsbeschluss vom 25.07.2019). Der Geltungsbereich des im Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wurde allerdings in der Sitzung vom 31.01.2019 größer gefasst als es dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan entspricht. Somit widerspricht dieser Geltungsbereich dem des Flächennutzungsplans. Der Feststellungsbeschluss wurde nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans gefasst. Dies spricht gegen eine Vergrößerung des Geltungsbereichs wie sie im Bebauungsplan ursprünglich vorgesehen war.
Zudem werden die westlich befindlichen Flächen die kommenden Jahre überplant. Zum einen wird mit der Planung für den Bauhof voraussichtlich ab 2023 begonnen und die Fertigstellung des Bauhofes soll bis 2026 erfolgen. Zum anderen sind die Container, die am jetzigen Standort des Wertstoffhofes für den Elektronikschrott aufgestellt wurden, nur bis 2028 befristet genehmigt. Eine Verlängerung wird hierfür voraussichtlich nicht möglich sein.
Auch eine potentielle Vergrößerung des Geltungsbereichs in westliche Richtung im Bereich des SO Sportanlagen widerspricht dem rechtkräftigen Flächennutzungsplan. In der Begründung wird hierzu aufgeführt, dass nördlich des Sportstadions Flächen für bauliche Anlagen, wie Umkleiden, kleine Tribünen u.ä. ausgewiesen werden. Ziel ist somit, auf diesen Flächen dezentrale Nebenanlagen für die Nutzung der Sportanlagen errichten zu können.
Aus Sicht der Verwaltung sollte an der Größe des Geltungsbereichs, die dem Flächennutzungsplan entspricht, festgehalten werden, da die westlich der PV gelegenen Flächen aus oben genannten Gründen dem SO Sportanlagen bzw. dem Bau- und dem Wertstoffhof vorgehalten werden. Eine temporäre Genehmigung scheint auch nicht zielführend zu sein, da die Planungen für den Bau- und Wertstoffhof die kommenden Jahre durchgeführt werden müssen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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787,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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268,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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579,3 kB
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