ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/795/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom 16.06.2020 wurden die Ingenieurleistungen zur Sanierung der Zeppelinstraße Ostseite bis Lilienthalstraße an das Ingenieurbüro Krombach aus München vergeben.

 

Bedarf:

Verkehrsanlage:

Die Stadt Garching plant die Sanierung der Zeppelinstraße Ostseite bis Lilienthalstraße. Die Fahrbahn und Grundstückszufahrten zeigen einen erheblichen Verschleiß auf. Stellenweise sind Beschädigungen vorhanden, die sich bis in die Tragschicht fortsetzen. Durch die hohe Frequentierung mit LKWs sind auch die fahrbahnbegleitenden Bordsteine sehr in Mitleidenschaft gezogen und in weiten Teilen verdrückt oder beschädigt. Für eine Herstellung des Verkehrsraumes nach den aktuell gültigen Standards und zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist deshalb eine tiefgreifende Sanie-rung notwendig.

 

Entwässerung:

Die vorhandenen Sickeranlagen (Sickerschächte) besitzen keine Regenwasserreinigung (Absetzschächte) und das Rückstauvolumen genügt nicht den heutigen Anforderungen.

 

Bushaltestellen (barrierefreier Ausbau):

Die drei im Sanierungsgebiet gelegenen Bushaltestellen werden barrierefrei gestaltet. Die bestehende Haltestelle „Lilienthalstraße“ befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Knotenpunkt Zeppelin- /Lilienthalstraße. Dadurch kann hier beim Halten eines Busses schnell ein Rückstau im Kreisverkehr entstehen. Die beiden bestehenden Haltestellen „Zeppelinstraße“ liegen in den Parkbuchten. Dadurch wird u. a. die An- und Abfahrt der Busse erschwert und sie weisen keine Aufstellflächen auf.

 

Projektbeschreibung:

Verkehrsanlage:

Die Sanierungsstrecke verläuft zwischen der Lilienthalstraße und der Einmündung Zeppelinstraße/Zeppelinstraße Nord-Süd-Achse. Im Fahrbahnbereich sowie in den Zufahrten der angrenzenden Grundstücke wird der gesamte Oberbau gemäß Belastungsklasse 10 nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RSTO 12 mit einem Gesamtaufbau von 65 cm erneuert, der Frostschutzkies soll großflächig erhalten bleiben. In den Parkbuchten wird partiell die Frostschutzschicht korrigiert und eine neue Asphalttrag- und -deckschicht mit einer Stärke von insgesamt 16 cm eingebaut (Arbeitsraum), bedingt durch das Verlegen der neuen Bordsteine am rechten Fahrbahnrand zur Parkbucht.

 

Entwässerung:

Die bestehenden Sickerschächte werden ausgebaut, welche nach gültigem Stand der Technik (DWA-A138 und DWA-M153) nicht ausreichen und durch ein ausreichend dimensioniertes Rohrrigolensystem mit vorgeschalteter Sedimentation ersetzt. Die vorhandenen Straßensinkkästen sollen nach Möglichkeit weiter verwendet werden.

 

Bushaltestellen (barrierefreier Ausbau):

Die Haltestelle „Lilienthalstraße“ wird für einen besseren Verkehrsfluss ein Stück in die Zeppelinstraße verlegt und vom Knoten abgerückt. Die Haltestellen „Zeppelinstraße“ werden als Kaps ausgebildet und die Aufstellflächen vergrößert. Für eine barrierefreie Gestaltung der Bushaltestellen wird am Fahrbahnrand ein Sonderprofil „Kasseler Bord“ gesetzt. Die Aufstellflächen werden mit einem taktilen und optischen Leitsystem, bestehend aus Rippenplatten und anthrazitfarbenem Kontraststreifen ausgestattet, gemäß der Vorgaben der Stadt Garching.

 

Baudurchführung:

Der Baubeginn wird voraussichtlich ab Mitte 2022 erfolgen. Die Bauzeit beträgt ca. 12 Wochen.

 

Kosten:

Die Kostenberechnung für die Sanierungsmaßnahme beläuft sich auf ca. 1.495.000 € Brutto. Für den barrierefreien Ausbau der drei bestehenden Bushaltestellen beträgt die Kostenschätzung ca. 135.000 € Brutto.

Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 6300.9500 und 6326.9500 in ausreichender Höhe vorhanden.

Herr Krombach vom Ingenieurbüro Krombach stellt das Planungskonzept vor.

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Freigabe der vorgestellten Planung zur Ausführung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die im Sachvortrag genannte Baumaßnahme durchzuführen. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister ermächtigt die Auftragsvergabe zu unterzeichnen.

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