ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/252/2021-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 27.10.2021 wurde eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Einfamilienhäusern und 3 Doppelhäusern mit Garagen im Römerhofweg 55 (Fl. Nr. 1883) behandelt. Diese liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 155 „dlich des Silberdistelrings“. Es wurde in der Sitzung beschlossen, der formlosen Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Einfamilienhäusern und 3 Doppelhäusern mit Garagen im Römerhofweg 55, Fl.Nr. 1883 zuzustimmen. Den Befreiungen von der Dachneigung der Hauptdächer wurde zugestimmt. Die Befreiung wegen der Anordnung von begrünten Flachdächern über den Garagen wurde in Aussicht gestellt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war seinerzeit ablehnend. Der Begründung zum Bebauungsplan kann entnommen werden, dass die Dachform seinerzeit auf Grund der Nachbarschaft zum Friedhof bewusst gewählt worden ist.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird keine Möglichkeit gesehen, eine Befreiung von der Dachneigung zu erteilen, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Auch im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung und Förderung von Wohnungsbau können keine Befreiungen erteilt werden, da in Bayern bislang keine Gebiete als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Verordnung festgesetzt wurden.

Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes beantragt der Bauherr die Änderung des Bebauungsplans Nr. 155 „dlich des Silberdistelrings“. Dabei wird das ursprüngliche Schutzziel der Festlegungen berücksichtigt. Es wird nicht für alle Gebäude eine Änderung beantragt:

 

Die Reihenhäuser 6-8 befinden sich in deutlichem Abstand zu den Grabanlagen des Friedhofs. Zudem wird der Blick auf den Friedhof durch die südliche Bebauungsreihe der Einfamilienhäuser und durch den zu erhaltenden Baum- und Heckenbestand stark vermindert. Aus unserer Sicht lässt sich somit die Erhöhung der Dachneigung und die Belichtung des Dachraums über Dachflächenfenster, mit dem Ziel der formalen Zurückhaltung und dem respektvollen Umgang mit dem angrenzenden Friedhof, vereinbaren.

 

Die Einfamilienhäuser 1 und 2 grenzen an den rückwärtigen Wirtschaftsbereich des Friedhofs sowie an die Rückseite des Friedhofsgebäudes. Entsprechend beiliegenden Fotos dient dieser Bereich als Lagerplatz für Streugut, Schnittgut, Geräte etc.“

 

r die o.g. Häuser wird eine Änderung des B-Plans beantragt.

 

Die Südseite des Einfamilienhauses 3 ist direkt zu den angrenzenden Gräbern des Frieshofs ausgerichtet.“ r dieses Geude wird aus städtebaulichen Gründen ebenfalls die Dachneigung von 38° beantragt.

Die Einfamilienhäuser 4 und 5 grenzen direkt an den Gräberbereich des Friedhofs an. Um dem Grundgedanken des Bebauungsplanes Pkt. 4.4 der „formalen Zurückhaltung“ und des respektvollen Umgangs mit dem Friedhofsgelände zu entsprechen,“ wird für diese Gebäude keine Änderung des B-Plans beantragt.

(siehe Anlage)

 

Das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Bei der Änderung des Bebauungsplans Nr. 155 „dlich des Silberdistelrings“ werden keine Sobon-Quote und keine InFol erhoben, da es durch die Änderung keine Baurechtsmehrung gibt. Durch die Bebauungsplanänderung wird mehr Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen.

 

Die Verwaltung sieht die Änderung des Bebauungsplanes kritisch. Der Bebauungsplan ist 20.05.2014 in Kraft getreten. Das städtebauliche Ziel der Dachneigung ist seinerzeit thematisiert worden und auch in die Begründung eingeflossen. Weiterhin stellt auch ein sog. beschleunigtes Verfahren für die Verwaltung einen Arbeitsaufwand dar. Dieser Aufwand ist in diesem Fall kritisch zu hinterfragen, da die Wohnfläche der Häuser größer werden, aber keine zusätzlichen Wohneinheiten entstehen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 155 „dlich des Silberdistelrings“ abzulehnen.

 

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Anlagen

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