BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/785/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2022 ZV Gymnasium Garching mit Haushaltsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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24.05.2022
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I. Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 02.05.2022 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.
Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.
Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen werden 380.000 € eingeplant. Die Förderung für das „Digitales Klassenzimmer“ in Höhe von 376.000 € wird als Einnahme neu veranschlagt.
Der Neubau des WHG ist formell abgeschlossen. Für die Abwicklung der Schlussrechnungen sind ausreichend Haushaltsreste vorhanden.
Für den Bau einer E-Ladestation für Fahrräder sind Investitionskosten in Höhe von 15.000 € veranschlagt. Weitere Projekte werden auf das Jahr 2023 verschoben.
Der Stellenplan / die Stellenübersicht für den Zweckverband staatliches Gymnasium Garching umfasst im Moment 2 Hausmeisterstellen in Vollzeit. Beide sind derzeit nach EG 5 TVöD eingruppiert.
Anhand der Aufgaben (Betreuung mehrerer Gebäude mit unterschiedlicher (zum Teil sehr komplexer) Haustechnik) und der Vorgaben des 13. Landesbezirklichen Tarifvertrags, ist die Verwaltung in Absprache mit der Personalverwaltung des LRA München der Auffassung, dass beide Stellen nach EG 6 TVöD eingruppiert werden sollten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, beide Stellen von der Entgeltgruppe 5 in die Entgeltgruppe 6 TVöD höherzugruppieren. Die finanziellen Auswirkungen betragen ca. 2.100,- € pro Stelle / Jahr.
Das Darlehen der Gemeinde Unterföhring in Höhe von 25 Mio. € wurde im Haushaltsjahr
2021 umgeschuldet. Die entsprechende Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern wurde
bereits beim Haushalt 2020 erteilt.
Die Kosten der PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.
Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES ZWECKVERBANDES
STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2022
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.426.300 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.528.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. Umlage für den laufenden Sachbedarf
1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt werden vom Landkreis München zu 100 % getragen mit 1.664.900 €. Hinzu kommt der Anteil des Vermögenshaushalts für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit 34.000 €. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt somit 1.698.900 €.
1.2 Die restlichen Kosten in Höhe von 76.500 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs trägt die Zweckverbandsgemeinde Stadt Garching b. München.
2. Umlage für Investitionsmaßnahmen
2.1. Die Kosten für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 15.000 € werden vom Landkreis München zu 100 % getragen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Garching, ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE
GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
Dr. Dietmar Gruchmann
Verbandsvorsitzender
Anlagen
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1
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