ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/063/2022

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner 23. Sitzung vom 07.04.2022 beschlossen, die Trägerschaft für das Familienzentrum der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. (NBH) zu übertragen. Die Verwaltung wurde sowohl mit der Ausarbeitung von Mietverträgen (für das gesamte Objekt und deren Nutzer) sowie der Erstellung einer Trägervereinbarung beauftragt.

 
Die Trägerin hat mit ihrer langjährigen Erfahrung u.a. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der psychosozialen und gesundheitlichen Beratung, der Erwachsenenbildung, der sozialräumlichen, niedrigschwelligen Daseinsfürsorge sowie einer Vielzahl von Unterstützungsleistungen eine manifestierte und gewachsene Expertise. Die NBH ist mit den unterschiedlichen Angeboten und Einrichtungen ein hoch anerkannter und fest verankerter Teil im Leben der Garchinger Bevölkerung. 
 

Nach dzt. Stand des Baufortschrittes ist von einer Eröffnung des Gebäudes und damit auch des Familienzentrums zum 01.03.2023 auszugehen, zeitliche Verzögerungen sind nicht gänzlich ausgeschlossen und werden vom Träger und der Stadt konzeptionell sowie technisch organisatorisch einkalkuliert.
 

Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit der NBH einen Entwurf eines Betreibervertrages erarbeitet, der sowohl die gesetzlichen Grundlagen, die Förderrichtlinien des Landkreis München sowie die Adressaten, die Zielsetzungen und die Ausgestaltung des Betriebes (u.a. personelle, finanzielle Ausstattung, Leistungen der Vertragspartner) beinhaltet. Einige Aspekte des Vertragsentwurfs und rechtliche Bezüge weisen Schnittmengen bzw. Verweise zum Mietvertrag (z.B. Betriebszeiten, Gebäudeunterhalt) auf.
Die bauliche Besonderheit der Mehrfachnutzung von Räumen (z.B. Seminarräume) gemeinsam mit der VHS, wurde von Beginn an sehr positiv bewertet und förderlich in die Planung miteinbezogen. Oberste Prämisse ist die Schaffung von Synergien, die sich nicht nur auf die Raumnutzung beziehen, sondern auch einen Impuls für die partnerschaftliche Zusammenarbeit des Personals geben sollen.
Betreuung, Beratung, Bildung und Unterstützung für alle Lebenslagen findet unter einem Dach statt und wirkt stärkend sowie verbindend für die Gemeinde. Mit dem Neubau soll für Garchinger Bürger*innen aller Altersklassen ein lebendiger, lebensnaher Ort der Begegnung, der Bildung, des Dialogs und des nachbarschaftlichen Miteinanders entstehen. Bildungs- und Beratungsangebote richten sich an den Bedürfnissen aller Menschen im Sozialraum aus, bieten Anregungen und Aktivität. Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zum Wohle aller, ist dabei ein zentraler Arbeitsauftrag der NBH.

Grundsätzlich gilt; dass die NBH mit dem Familienzentrum keine Doppelstrukturen und Konkurrenzsituationen zu bereits bestehenden (Beratungs-) Angeboten, wie der Erziehungs- und Beratungsstelle der AWO, dem Beratungsnetzwerk der Caritas, dem Familienstützpunkt Unterschleißheim oder den Frühe Hilfen vom Landkreis schafft, sondern abgestimmte Maßnahmen etabliert, Kooperationen und Knotenpunkte ermöglicht. Familienzentren sollen Leistungen für Eltern und Betroffene vorhalten, vernetzen, vermitteln und nicht einfach addieren.

Die Trägervereinbarung subsummiert in Auszügen folgende Themen und Kernaussagen [1]:

1. Zielgruppe
- (werdende) Eltern, Mütter, Väter, Großeltern, Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende und Zugezogene

- offen für alle Garchinger Bürger*innen, die mit und ohne Kinder leben

 

2. Aufgaben und Funktionen

- Begegnungsstätte für Jung und Alt

- Ort der Vielfalt und Generationen, unabhängig von Lebensformen, Lebenswirklichkeiten, Herkunft und ggf. Beeinträchtigungen

- Raum für Beratung, Bildung, Betreuung, Unterstützung, Vermittlung

- Gewährleistung von generationsübergreifenden, niedrigschwelligen Angeboten, die z.B. individuelle Selbstwirksamkeit und Autonomie stärken, die Lebensqualität verbessern, Hilfe zur Selbsthilfe geben und bei einer kompetenten Alltagsbewältigung sowie in Krisensituationen unterstützen

- thematische Aktivitäten, Projekte und konzeptionelle Schwerpunkte sind u.a. Elternschaft, Geburt, Familie, Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Gesundheit, Leben im Alter

- Unterstützung von Integrationsbemühungen von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund

- Vernetzung und Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Bildungs-, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, Vereinen und sonstigen sozialen Dienstleistern

- Förderung und Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes

- Engagement für eine gleichberechtigte, demokratische, vielfältige, inklusive Gesellschaft

- Förderung von Teilhabe und Mitwirkung

 

3. exemplarische Projekte, Kurse und Vorhaben der NBH

- Herzstück für den Austausch und das Knüpfen sozialer Kontakte ist der „Offene Treff mit Themencafes (z.B. Repair Café)

- Geburtsvorbereitungskurse

- Eltern- Kind Kurse und Eltern Talk (z.B. Hilfe in Erziehungsfragen und Unterstützung der Erziehungskompetenz)

- thematische Vorträge und Seminare z.B. Sucht- und Drogenprävention, Mediennutzung, Hospizbegleitung, Mobbing, Pubertät, Erste Hilfe, Ernährung

- Tanznachmittage für Senior*innen

- Treffpunkt für Selbsthilfegruppen und ehrenamtliche Beiräte

- Theaterprojekte

- Koch- und Backkurse

- Angebote zur Berufsberatung und Lebensbewältigung

- Lern- und Lesepatenschaften

- interkulturelle und interreligiöse Veranstaltungen

- Kinoveranstaltungen

- Sprach- und Integrationskurse

- passgenaue Angebote für Kinder mit besonderem Bedarf z.B. im Fall von Behinderung

- Raum für Rückzug, Ruhe und ganzheitliche Begegnung z.B. nach Verlust, Traumata und Krankheit

- Beratung, Sprechzeiten und Hilfestellung u.a. durch Frühe Hilfen, Rechtsberatung, VDK, soziale und gesundheitliche Beratungsangebote durch den LKR[2] z.B. Babysprechstunde

 

4. Rechtsgrundlagen

- § 16 SGB VIII Familienbildung Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

- Richtlinie zur Förderung von Mütter- und Väterzentren, Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 22.12.2020

- Förderrichtlinie „Familienzentren im Landkreis München“ Stand März 2022

 

5. rderung und Finanzierung

Neugegründete Familienzentren sind im ersten Jahr des Bestehens von einer staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die Stadt trägt im ersten Jahr nach der Eröffnung 100% der Personalkosten für die hauptamtlichen Beschäftigten sowie 70% der Sachkosten.
Die restlichen Sachkosten müssen durch die Trägerin selbständig aufgebracht werden.
Ab dem zweiten Jahr nach Eröffnung wird das Familienzentrum auf Antrag der NBH durch den Landkreis anteilig mit 50 % der zuwendungsfähigen Personalkosten sowie mit der zuwendungsfähigen Sachkosten[3] gefördert.
Voraussetzung für die staatliche Leistung ist die Bezuschussung der Stadt in gleichem Umfang (= 50% zuwendungsfähige Personalkosten, zuwendungsfähige Sachkosten). Ein weiteres Drittel der Sachkosten müssen von der NBH eigenständig bestritten werden z.B. durch Spenden, sonstige Einnahmen, Erlöse, Kursgebühren, Beiträge.
Voraussetzung für die genannte Förderarchitektur stellt die beschlossene Co- Finanzierung des Familienzentrums durch die Stadt dar.

Die NBH verpflichtet sich darüber hinaus, ab dem ersten Jahr des Bestehens beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) einen jährlichen Antrag auf Anerkennung und Förderung ehrenamtlich erbrachter Stunden zu stellen.[4]
Reichen die staatlichen, kommunalen und die Eigenmittel der Trägerin zur Deckung der jährlichen Betriebskosten nicht aus, stellt die NBH einen gesonderten Antrag bei der Stadt zur Defizitübernahme.

 

6. Personalausstattung und Kostenschätzung

Die NBH siehtr die personelle Ausstattung folgende Struktur vor (Anm. der Verf.: die Stundenanteile sind gedeckelt und die Qualifikationen werden durch den LKR geprüft):


- 2 VZÄ Stellen mit einem sozial-/ pädagogischen oder vergleichbaren Ausbildungsabschluss vor z.B. Sozialpädagoge/in, Psychologe/in, Gesundheitspädagoge/in, Heilpädagoge/in, Pflegefachkraft, Hebamme.

- die Leitung/ ggf. 1 Person des Leitungsteams ist durch eine Person mit geeignetem Hochschulabschluss zu besetzen

- zur Verwaltung kann die NBH eine Verwaltungskraft in einem Stundenumfang von 50% einer VZÄ Stelle einstellen

- die Eingruppierung richtet sich nach den tarifüblichen Vorgaben und den Empfehlungen des LKR

- im Rahmen des Leistungsvermögens kann und soll die NBH ehrenamtliche Personen beschäftigen

Mit der vorgesehenen personellen Ausstattung (Qualifikationen und Stundenumfang) folgt die NBH den Empfehlungen der Stabsstelle im Landratsamt, dem Landesverband für Mütter- und Väterzentren sowie den Erfahrungen der Landkreiskommunen. Die Verwaltung unterstützt die fachlichen und personellen Vorstellungen des Trägers, auch unter dem Aspekt einer wachsenden und diversen Bevölkerung in Garching.

 

Nachdem die NBH sich aktuell in der Ausschreibungsphase zur Personalakquise befindet und das Team noch nicht vollständig namentlich besetzt ist, kann die Trägerin nur eine grobe, vorläufige Kostenkalkulation ermitteln.

Das fachliche Team soll nach den jetzigen Planungen aus einem/r Sozialpädagogen/in (Leitung in Teilzeit, einer Pflegefachkraft mit Zusatzausbildung (Vollzeit) und einer Erzieherin mit heilpädagogischer Zusatzausbildung (Teilzeit) etabliert werden.

Zusätzlich ist geplant, eine Verwaltungskraft in Teilzeit zu beschäftigen.

Die exakte Eingruppierung kann erst mit der Einstellung vorgenommen werden, entscheidend sind Qualifikationen, Vorerfahrungen und Stundenzahl der jeweiligen Mitarbeiter*innen.

 

Exemplarische Berechnung:

Qualifikation

Stundenumfang

Eingruppierung SUE/P/VKA

Jahresgehalt ab März 2023 (arbeitgeberpflichtiges Bruttogehalt incl. Sozialversicherung, SUE Zulage, ZVK)

Sozialpädagoge/in+ Erzieherin

39 Wochenstunden

S 12/4

 

66.000,00 €

Pflegefachkraft

39 Wochenstunden

P 9/5

 

62.000,00 €

Verwaltungskraft

25 Wochenstunden

E 6/2

 

30.000,00

Gesamt:                                                                                                                                        158.000,00  [5]

 

Auf Grund der volatilen und angespannten Arbeitsmarktsituation, einer möglichen Tarifsteigerung und einem Pufferbetrag (für eine evtl. höhere Stufe) ist von einer hrlichen Gesamtsumme der Personalkosten von 158.000,00 auszugehen.
Die anteiligen Sachkostenr die Stadt Garching werden von der NBH mit einem Anteil i.H.v. 10.000,00r das erste Jahr vorläufig berechnet. Die Summenkalkulation der Sachkosten kann nur vorerst und annähernd erfolgen, da Vorerfahrungen fehlen und wesentliche Eckdaten (u.a. Reinigung und Unterhalt, Versicherungen) aktuell verhandelt werden.

 

 7. Betriebsführung

- die gesamte Betriebs- und Personalführung obliegt der NBH

- vsl. Eröffnung des Familienzentrums sowie Beginn der Vertragslaufzeit: 01.03.2023

- der Träger kann 1 Monat vor Eröffnung ein/e Mitarbeiter/ in auf Kosten der Stadt anstellen, um konzeptionelle und administrative Vorbereitungen zu treffen, u.a. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

- vsl. Öffnungszeiten sind MO- FR:  08.00 Uhr-21.45 Uhr/ Wochenende je nach Angebotsplanung (Kursbeginn/ Kursende gem. den Vorgaben des LRA)

- die Mehrfachnutzung von Räumen ist in Abstimmung mit der VHS zu planen und zu koordinieren

- die Preisgestaltung der Kursgebühren hat kostengünstig und niedrigschwellig zu erfolgen

- das Familienzentrum hat zur Qualitätssicherung einen Jahresbericht zu erstellen und ggf. dem zuständigen politischen Gremium von dessen Tätigkeiten zu berichten.

 


[1] Vgl. Anlage Förderrichtlinie Familienzentren im Landkreis München

[2] Vgl. Bedarf und Angebote/ konzeptionelle Vorüberlegungen der NBH

[3] Als Sachkosten gelten Betriebskosten (Mietnebenkosten) sowie Verwaltungskosten (u.a. Bürobedarf, Telekommunikation, Fachliteratur, Materialkosten, GEMA Gebühren)

[4] Vgl. Richtlinie zur Förderung von Mütter- und Väterzentren

[5] Aufgerundete Werte

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Garching b. München nimmt den Sachvortrag zur Eröffnung des Familienzentrums zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussfassung zum Abschluss einer Trägervereinbarung mit der Nachbarschaftshilfe Garching e.V..

 

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Anlagen

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