ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/398/2023-1

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Bereits im Jahr 2023 stellte das Staatliche Bauamt München 2 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Forschungsbaus (Center for Embodied Laboratory Intelligence, kurz „ELI“). Damals wurde eine Standortabfrage durchgeführt bei der zum einen ein Baufeld westlich des Wiesäckerbachs (Baufeld D7) und ein Bereich, welcher nicht als Baufeld ausgewiesen ist (östlich des Zentrums für Katalyse und nördlich der neuen Mensa), vorgeschlagen. Aufgrund ungeklärter Fragen im Bezug auf die Einschränkungen für eine mögliche U-Bahn-Verlängerung nach Norden wurde vom Ausschuss das Baufeld D7 als Standort beschlossen. Da bereits ein zweites gefördertes Bauwerk (Center for Structural und Functional Connectomics, kurz „CSFC) geplant wird und die derzeitige Erschließung des westlichen Campusbereichs nur ein Bauwerk möglich macht, beantragt das Staatliche Bauamt nun die Anpassung des Baufelds B4, um das „ELI“ an dieser Stelle zu errichten. Die Erschließungsanlagen können aufgrund des durch das Förderprogramm vorgeschriebenen Zeitplans nicht rechtzeitig erweitert werden. An den Gebäudeplänen für das "ELI" gab es keine Änderungen.

 

In Folge des Beschlusses aus 2023 hat das Staatliche Bauamt eine Machbarkeitsstudie zur U-Bahn-Verlängerung und ein Erschütterungsgutachten für den Betrieb und Bau der U-Bahn erstellen lassen, um die Parameter für eine Bebauung nördlich der Mensa zu prüfen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei Einhaltung des im Gutachten genannten Abstands (mindestens 12 m, unproblematischer wären 25 m) und bei Verzicht eines tiefen Kellerbaus eine Bebauung möglich ist.

Das staatliche Bauamt München 2 bietet für die Baurechtsmehrung an dieser Stelle eine Reduzierung der Bebaubarkeit der Baufelder B6, C4 und C2 an. Im Baufeld C2 soll eine Grünfläche erstellt werden, um die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich zu verbessern. Hier sollen künftig nur noch untergeordnete bauliche Anlagen wie Trafostationen oder Fahrradstellplätze errichtet werden können. Auch sollen um das neue „ELI“-Gebäude Freiflächen entstehen, welche als Aufenthaltsmöglichkeiten, insbesondere auch für die Besucher der Mensa, wichtig sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung wurden durch die Gutachten die damaligen Bedenken ausgeräumt. Um die Reduzierung der Baufelder dauerhaft zu sichern, sollte aus Verwaltungssicht der Masterplan „Science City“ angepasst werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Vorgaben der Gutachten bzw. der Machbarkeitsstudie eingehalten werden, damit keine zusätzlichen Belastungen die mögliche U-Bahn-Verlängerung erschweren. Die Anpassung des Masterplans erfolgt durch das Staatliche Bauamt München 2 und ersetzt den im Jahr 2017 beschlossenen Masterplan.

 

Dem Antrag kann daher aus Verwaltungssicht zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Antrag auf Änderung des Masterplans „Science City“ zuzustimmen. Beim Neubau des Gebäudes „ELI“ sind die Vorgaben aus der Machbarkeitsstudie und dem Erschütterungsgutachten einzuhalten.

 

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Anlagen

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