BESCHLUSSVORLAGE - GB I/707/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Verkehrsüberwachung - Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Empfehlung
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23.01.2020
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2006 beschlossen, die Überwachung des fließenden Verkehrs auf die Gesellschaft für kommunale Verkehrssicherheit mbH (GKVS) und die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH (K&B; jetzt ESD Verkehrsdienste GmbH) zu übertragen. Beide Firmen haben diese Aufgabe im Oktober 2006 übernommen.
Waren es zu Beginn noch 1.657 Verwarnungen im ruhenden Verkehr und 6.124 Verwarnungen im fließenden Verkehr, so ist die Anzahl an Verstößen stetig gestiegen.
Im Jahr 2019 wurden 8.375 Verwarnungen (+ 500 %) im ruhenden Verkehr und 4.996 Verwarnungen (- 80 %) im fließenden Verkehr ausgesprochen.
Aber nicht nur für den Außendienst bedeutet dies Mehraufwand, sondern auch für den Innendienst. Aus diesem Grund - und auch aufgrund der massiven Parkverstöße während der Spiele in der Allianz Arena - wurden im vergangenen Jahr die Stunden entsprechend aufgestockt:
120 Std./Monat ruhender Verkehr
4 MA x 4 Std./Spieltag in der AA ruhender Verkehr
45 Std./Monat fließender Verkehr
105 Std./Monat Innendienst
Zwar werden die Verkehrsüberwachung und die anfallenden Verwaltungstätigkeiten von den beauftragten Firmen wahrgenommen, dennoch sind auch städtische Ressourcen zunehmend betroffen:
- Bereitstellung Arbeitsplatz
- Bereitstellung EDV
- Bareinnahme Verwarngelder
- Verbuchung Verwarngelder
- Mahnlauf
- Wohnsitzabfrage
- Lichtbildabgleich
- Einbindung bei Unklarheiten
- Bearbeitung persönlicher Bürgeranfragen außerhalb der Sprechzeiten der VKÜ
- Bereitstellung Zeiterfassung
Des Weiteren hat das OLG Frankfurt am 12.11.2019 in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen im fließenden Verkehr durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf dieser Grundlage keine Bußgelder erlassen werden dürfen. Auch eine Entscheidung bzgl. des ruhenden Verkehrs wird in den nächsten Monaten erwartet. Zwar ist Bayern von der hessischen Entscheidung (noch) nicht betroffen, dennoch sollte auch dieser Aspekt beim Thema Verkehrsüberwachung berücksichtigt werden.
Aufgrund der steigenden Mehrbelastung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch im Hinblick auf das Urteils des OLG Frankfurt, hat die Verwaltung die Übertragung der Verkehrsüberwachung auf einen Zweckverband geprüft. Hierzu wurden Gespräche mit dem "Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" (ZKV SOB) geführt.
Der ZKV SOB wurde 2007 gegründet und hat derzeit 164 Mitgliedskommunen. Die Stadt Garching hat die Möglichkeit ebenfalls als Mitgliedskommune beizutreten oder testweise für zwei Jahre eine Zweckvereinbarung zu schließen. Der Vorteil beider Varianten ist, dass die Verwaltung zentral an einem Ort ist und die Kommune keinen weiteren Aufwand hat (weder für Personal und Räumlichkeiten, noch für Abrechnung und Mahnläufe). Die anfallenden Kosten für den Abschluss einer Zweckvereinbarung und einer Mitgliedschaft sind nachfolgend aufgeführt.
Vergleich Kosten ESD und ZVK SOB (Mitgliedschaft und Zweckvereinbarung) anhand der Fallzahlen aus dem Jahr 2018:
Verwarnungen fließender Verkehr: 4.645
Verwarnungen ruhender Verkehr: 9.026
| ESD | ZVK SOB (Mitglied) | ZVK SOB (ZV) |
Ausgaben | 229.923,35 | 148.148,76 | 172.857,60 |
Kosten Firma | 200.678,11 | - | - |
Ausstattung, Bürobedarf etc. | 12.796,91 | - | - |
Personalkosten | 16.448,33 | - | - |
Überwachung | - | 111.516,76 | 136.225,60 |
Verfahrenspauschale | - | 36.632,00 | 36.632,00 |
Einnahmen | 225.722,92 | 225.722,92 | 225.722,92 |
Differenz | -4.200,43 | 77.574,16 | 52.865,32 |
ESD und GKVS
Überwachung ruhender Verkehr 25,50 €/Stunde (ab 2020: 31,00 €/Stunde) zzgl. Auslagen
Überwachung fließender Verkehr 161,00 €/Stunde
Innendienst 25,50 €/Stunde (ab 2020: 31,00 €/Stunde) zzgl. Auslagen
Mitgliedschaft ZV SOB
Überwachung fließender Verkehr 120,00 €/Stunde
Überwachung ruhender Verkehr 34,00 €/Stunde
Verfahrenspauschale fließender Verkehr 4,00 €/Vorgang
Verfahrenspauschale ruhender Verkehr 2,00 €/Vorgang
Zweckvereinbarung ZV SOB
Überwachung fließender Verkehr 150,00 €/Stunde
Überwachung ruhender Verkehr 40,00 €/Stunde
Verfahrenspauschale fließender Verkehr 4,00 €/Vorgang
Verfahrenspauschale ruhender Verkehr 2,00 €/Vorgang
Nachdem die Stadt Garching bereits vor einigen Jahren beschlossen hat, die Kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen sowie stetig zu erweitern, ist der Abschluss einer "Probemitgliedschaft" im Rahmen einer Zweckvereinbarung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher den Beitritt als Mitgliedskommune zum "Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" im Herbst 2020 anzustreben.
Nähere Informationen sowie den ZVK SOB selbst, stellt die stellvertretende Geschäftsleiterin, Frau Marion Demberger, persönlich vor und beantwortet in Anschluss gerne Fragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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571,5 kB
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