ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/707/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2006 beschlossen, die Überwachung des fließenden Verkehrs auf die Gesellschaft für kommunale Verkehrssicherheit mbH (GKVS) und die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH (K&B; jetzt ESD Verkehrsdienste GmbH) zu übertragen. Beide Firmen haben diese Aufgabe im Oktober 2006 übernommen.

 

Waren es zu Beginn noch 1.657 Verwarnungen im ruhenden Verkehr und 6.124 Verwarnungen im fließenden Verkehr, so ist die Anzahl an Verstößen stetig gestiegen.

 

Im Jahr 2019 wurden 8.375 Verwarnungen (+ 500 %) im ruhenden Verkehr und 4.996 Verwarnungen (- 80 %) im fließenden Verkehr ausgesprochen.

 

Aber nicht nur für den Außendienst bedeutet dies Mehraufwand, sondern auch für den Innendienst. Aus diesem Grund - und auch aufgrund der massiven Parkverstöße während der Spiele in der Allianz Arena - wurden im vergangenen Jahr die Stunden entsprechend aufgestockt:

 

120 Std./Monat    ruhender Verkehr

4 MA x 4 Std./Spieltag in der AA ruhender Verkehr

45 Std./Monat    fließender Verkehr

105 Std./Monat    Innendienst

 

Zwar werden die Verkehrsüberwachung und die anfallenden Verwaltungstätigkeiten von den beauftragten Firmen wahrgenommen, dennoch sind auch städtische Ressourcen zunehmend betroffen:

 

  • Bereitstellung Arbeitsplatz
  • Bereitstellung EDV
  • Bareinnahme Verwarngelder
  • Verbuchung Verwarngelder
  • Mahnlauf
  • Wohnsitzabfrage
  • Lichtbildabgleich
  • Einbindung bei Unklarheiten
  • Bearbeitung persönlicher Bürgeranfragen außerhalb der Sprechzeiten der VKÜ
  • Bereitstellung Zeiterfassung

 

Des Weiteren hat das OLG Frankfurt am 12.11.2019 in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen im fließenden Verkehr durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf dieser Grundlage keine Bußgelder erlassen werden dürfen. Auch eine Entscheidung bzgl. des ruhenden Verkehrs wird in den nächsten Monaten erwartet. Zwar ist Bayern von der hessischen Entscheidung (noch) nicht betroffen, dennoch sollte auch dieser Aspekt beim Thema Verkehrsüberwachung berücksichtigt werden.

 

Aufgrund der steigenden Mehrbelastung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch im Hinblick auf das Urteils des OLG Frankfurt, hat die Verwaltung die Übertragung der Verkehrsüberwachung auf einen Zweckverband geprüft. Hierzu wurden Gespräche mit dem "Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" (ZKV SOB) geführt.

 

Der ZKV SOB wurde 2007 gegründet und hat derzeit 164 Mitgliedskommunen. Die Stadt Garching hat die Möglichkeit ebenfalls als Mitgliedskommune beizutreten oder testweise für zwei Jahre eine Zweckvereinbarung zu schließen. Der Vorteil beider Varianten ist, dass die Verwaltung zentral an einem Ort ist und die Kommune keinen weiteren Aufwand hat (weder für Personal und Räumlichkeiten, noch für Abrechnung und Mahnläufe). Die anfallenden Kosten für den Abschluss einer Zweckvereinbarung und einer Mitgliedschaft sind nachfolgend aufgeführt.

 

Vergleich Kosten ESD und ZVK SOB (Mitgliedschaft und Zweckvereinbarung) anhand der Fallzahlen aus dem Jahr 2018:

 

Verwarnungen fließender Verkehr: 4.645

Verwarnungen ruhender Verkehr: 9.026

 

 

ESD

ZVK SOB (Mitglied)

ZVK SOB (ZV)

Ausgaben

229.923,35

148.148,76

172.857,60

 Kosten Firma

200.678,11

-

-

 Ausstattung,  robedarf etc.

12.796,91

-

-

 Personalkosten

16.448,33

-

-

 Überwachung

-

111.516,76

136.225,60

 Verfahrenspauschale

-

36.632,00

36.632,00

Einnahmen

225.722,92

225.722,92

225.722,92

Differenz

-4.200,43

77.574,16

52.865,32

 

ESD und GKVS

Überwachung ruhender Verkehr 25,50 €/Stunde (ab 2020: 31,00 €/Stunde) zzgl. Auslagen

Überwachung fließender Verkehr  161,00 €/Stunde

Innendienst    25,50 €/Stunde (ab 2020: 31,00 €/Stunde) zzgl. Auslagen

 

 

Mitgliedschaft ZV SOB

Überwachung fließender Verkehr   120,00 €/Stunde

Überwachung ruhender Verkehr   34,00 €/Stunde

Verfahrenspauschale fließender Verkehr  4,00 €/Vorgang

Verfahrenspauschale ruhender Verkehr  2,00 €/Vorgang

 

Zweckvereinbarung ZV SOB

Überwachung fließender Verkehr   150,00 €/Stunde

Überwachung ruhender Verkehr   40,00 €/Stunde

Verfahrenspauschale fließender Verkehr  4,00 €/Vorgang

Verfahrenspauschale ruhender Verkehr  2,00 €/Vorgang

 

Nachdem die Stadt Garching bereits vor einigen Jahren beschlossen hat, die Kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen sowie stetig zu erweitern, ist der Abschluss einer "Probemitgliedschaft" im Rahmen einer Zweckvereinbarung aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher den Beitritt als Mitgliedskommune zum "Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" im Herbst 2020 anzustreben.

 

Nähere Informationen sowie den ZVK SOB selbst, stellt die stellvertretende Geschäftsleiterin, Frau Marion Demberger, persönlich vor und beantwortet in Anschluss gerne Fragen.

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II. BESCHLUSS:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Beitritt der Stadt Garching b. München zum Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern" (Mitgliedschaft).

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Anlagen

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