Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“ der Stadt Garching

Inkrafttreten gem. § 6 Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Bescheid vom 24.11.2022, Az.: 4.1-0002/21/FNP hat das Landratsamt München die Genehmigung des Flächennutzungsplans erteilt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1.  Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“ wirksam.