Bekanntmachung Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrrad- und Stellplatzsatzung - FStS}
Bekanntmachung
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrrad- und Stellplatzsatzung - FStS}
Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrrad- und Stellplatzsatzung - FStS)
(+ Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3)
liegt im Zeitraum
vom 12.08.2025 bis 16.09.2025
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht im 1. Obergeschoss im Flurbereich bei Zimmer 1.25 im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching, öffentlich aus und kann eingesehen werden.