Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

Letztmals ergingen am 12.05.2021 Grundsteuerbescheide für alle wirtschaftli­chen Einheiten der Stadt Garching b. München. Weitere Grundsteuerbescheide wurden nach später folgenden Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes München festgesetzt. Dies galt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung. 

Vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheides macht die Stadt Garching b. München hinsichtlich der Möglichkeit der öffentlichen Be­kanntmachung Gebrauch, gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festzu­setzen. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der keinen Grundsteuerbe­scheid erhält, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Jahr 2022 nach dem zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheid zu entrichten hat. 

Zur vollständigen Bekanntmachung