BEKANNTMACHUNG: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft
Die Stadt Garching bei München erlässt auf Grund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBI S. 264, BayRS 2024-1-1}, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2024 (GVBI S. 573) folgende Gebührensatzung:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft vom 15.12.2025
Die Satzung wurde am 15.12.2025 in der Verwaltung der Stadt Garching b. München, Zimmer 0.18 zur Einsichtnahme niedergelegt.