Erinnerung an Wegegebot sowie Anleinpflicht von Hunden im Naturschutzgebiet

Im Naturschutzgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“ gilt ein striktes Wegegebot. Hunde sind zudem grundsätzlich an der Leine zu führen. Im Gegensatz zur „Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden sowie Kampfhunden“ gilt die Anleinpflicht im Naturschutzgebiet für alle Hunde jeglicher Größe. Davon ausgenommen sind Jagdhunde im Einsatz sowie Hütehunde im Einsatz zur Schafeführung.

Wegegebot und Anleinpflicht dienen dazu, den Bestand der gefährdeten und rückläufigen Tier- und Pflanzenarten in dem Gebiet zu schützen und deren Lebensraum zu sichern und weiterzuentwickeln.