Hinweis für die kommende Reisezeit
Für Reisevollmachten wird oft empfohlen, diese von einer öffentlichen Stelle (z. B. Gemeinde) amtlich beglaubigen zu lassen. Die Stadtverwaltung ist nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) jedoch nur befugt Unterschriften zu beglaubigen, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück ausschließlich bei einer deutschen Behörde vorzulegen ist. Daher ist die Beglaubigung von Unterschriften auf einer Reisevollmacht, die bei ausländischen Stellen vorgelegt werden soll, nicht zulässig.
Benötigen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung auf einer Reisevollmacht für Auslandsreisen, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Notare.