Informationen zur Änderung der Bioabfallverordnung zum 01.05.2025
Kein (Bio-)Plastik in die Biotonne
Ab dem 01.05.2025 tritt der neue Paragraf 2a der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Sinn und Zweck des neuen Paragrafen ist es, den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunst-stoffe (Bio-Plastik), in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen deutlich zu reduzieren. Denn Kunststoffe machen heutzutage den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt. Mit der neuen Regelung sollen solche Ver-schmutzungen im Boden und im Wasser deutlich reduziert werden.
Was wird im Paragraf 2a BioAbfV neu geregelt?
Hierzu werden erstmals Vorgaben und Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfäl-len vor der Zuführung zur Behandlung geregelt. Es wird unter anderem ein Input-Kontrollwert für den Gehalt an Gesamtkunststoff der für die Behandlung bestimmten Bioabfälle festgelegt. Für Bioabfälle aus der getrennten Sammlung von privaten Haushalten und des angeschlossenen Kleingewerbes darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoffen nicht mehr als 1,0 % betragen. Der Gewichtspro-zentanteil aller Fremdstoffe darf 3,0 % nicht überschreiten. Durch eine möglichst vollständige und sortenrein (ohne Fremdstoffe) getrennte Sammlung von Bio-abfällen leisten Bürger und Bürgerinnen einen wichtigen Beitrag sowohl zum Klima- als auch zum Ressourcenschutz. Eine Steigerung der Bioabfallmenge und somit eine Reduzierung der Restab-fallmenge entlastet auch den Geldbeutel jeden Bürgers und jeder Bürgerin.
Weitere Informationen sind über den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz im Rathaus erhältlich: