Kommunalwahl am 08. März 2026: Versand der Wahlbenachrichtigungen und Informationen zur Briefwahl

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlleitung der Stadt Garching b. München informiert die Bürgerinnen und Bürger, dass die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 in den kommenden zwei Wochen per Post zugestellt werden sollten. Wer diese nicht bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026, erhalten hat, wendet sich bitte direkt an das Wahlamt unter .

 

Briefwahlunterlagen

Ab sofort und bis Mittwoch, 04. März 2026, 12.00 Uhr, können Anträge auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online über das Bürgerserviceportal (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/garching) oder über den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Außerdem kann wie gewohnt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und diese in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Rathaus geschickt bzw. dort abgeben/eingeworfen werden.

ACHTUNG: Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar 2026 erfolgen darf. Grund hierfür ist eine Änderung der Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.

Dadurch verzögert sich auch die Öffnung des Briefwahllokals zur persönlichen Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus. Das Briefwahllokal ist ebenfalls ab Montag, 16. Februar 2026, zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstags zusätzlich: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 06.03.2026: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Damit die Stimme zählt, muss der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, um 18.00 Uhr im Rathaus eingehen. Eine Stimmabgabe vor Ort ist im Briefwahllokal ebenfalls möglich.