Neuer Radschnellweg-Abschnitt 4.2: Wo darf ich gehen oder fahren?

Am 29. Juli 2026 wurde ein weiteres Teilstück der ersten Radschnellverbindung im Landkreis München freigegeben: Der Bauabschnitt „4.2“ mit einer Länge von rund 3,4 Kilometern.

Diese Regeln gelten auf dem Streckenabschnitt:

  1. Die Straße „Am See“ dürfen Kfz zwischen dem Schafweideweg und der Einmündung zum Parkplatz der Tennisanlage in beide Richtungen befahren.
  2. Fußgänger dürfen den Radschnellweg/Fahrradstraße überall benutzen. Es sei denn, ein Gehweg ist vorhanden, dann muss dieser genutzt werden.

Die noch fehlenden Zusatzschilder „KfZ frei“ und „Fußgänger“ werden zeitnah an den entsprechenden Stellen angebracht.

Übrigens: Das grüne Schild „Radschnellweg“ impliziert keine bestimmten Verkehrsregeln oder Handlungen; es markiert lediglich den vom Landkreis München errichteten Radschnellweg.