Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)
Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)
liegt im Zeitraum
vom 02.10.2025 bis 10.11.2025
während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht im 1. Obergeschoss im Flurbereich bei Zimmer 1.25 im Rathaus der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching, öffentlich aus und kann eingesehen werden.