Versand der Abwasserbescheide startet – Infos auf einen Blick

Schmutzwassergebühen

In Garching beginnt der Versand der Abwasserbescheide für den Veranlagungszeitraum ab 01.01.2026. Die Abwassergebühr beträgt 2,05 € pro m³. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Antworten, eine Beispielrechnung und den direkten Kontakt zu unserem Steueramt.

Was ändert sich?

Die Gebühr beträgt 2,05 € pro m³ Abwassermenge. Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus einer Wasserversorgungseinrichtung und aus einer Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen. Die Regelung gilt für Veranlagungen ab 01.01.2026. Rechtsgrundlage ist der Beschluss des Stadtrats vom 30.09.2025 sowie die Satzung zur Änderung der Beitrags‑ und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS‑EWS).

Warum wurde die Gebühr angepasst?

Damit unsere Abwasser‑Infrastruktur sicher, gesetzeskonform und zukunftsfest bleibt. Mehrere Entwicklungen wirken zusammen und lassen die tatsächlichen Kosten steigen:

  • Energie & Betrieb: Kläranlage und Pumpwerke laufen rund um die Uhr. Höhere Strompreise, Chemikalien und Entsorgungskosten schlagen direkt auf den laufenden Betrieb durch.
  • Sanierung & Werterhalt: Leitungen, Schächte, Hausanschlüsse und technische Aggregate müssen turnusmäßig erneuert werden, um Leckagen zu vermeiden und Grund‑ sowie Oberflächenwasser zu schützen.
  • Gesetzliche Vorgaben: Strengere Grenzwerte, Dokumentations‑ und Überwachungspflichten (z. B. Nährstoffeinträge, Mikroverunreinigungen) erhöhen den technischen und personellen Aufwand.
  • Klimaanpassung & Starkregen: Häufigere Extremwetter erfordern größere Pufferkapazitäten, Notstromlösungen und intelligente Steuerung – Investitionen, die die Widerstandsfähigkeit des Systems erhöhen.
  • Stadtentwicklung: Mehr Anschlüsse und Verdichtung bedeuten höhere Lastspitzen; Netzabschnitte müssen verstärkt, erweitert oder hydraulisch optimiert werden.
  • Kosten fair verteilen: Gebühren dürfen nur die tatsächlich anfallenden Kosten decken (Kostendeckungsprinzip). Rücklagen helfen, größere Maßnahmen planbar zu finanzieren und starke Jahresschwankungen zu vermeiden.

Wir prüfen kontinuierlich Einsparpotenziale (z. B. energieeffiziente Aggregate, optimierte Prozesssteuerung) und nutzen Fördermöglichkeiten, wo verfügbar. Trotz dieser Maßnahmen reichen die bisherigen Einnahmen nicht aus – daher die Anpassung zum 01.01.2026.

Beispielrechnung

Neu: 2,05 € × Ihr Jahresverbrauch in m³ = Ihr Jahresbetrag.
Mehrkosten gegenüber 2025: (2,05 € − 1,00 €) × Verbrauch in m³ = 1,05 € pro m³.
Hinweis: Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Verbrauch; maßgeblich ist Ihr Bescheid.

 

FAQ

Gilt die Änderung rückwirkend?
Nein, sie gilt ab 01.01.2026. Eine Rückwirkung erfolgt nicht, soweit nicht ausdrücklich im Bescheid ausgewiesen.

Wie wird die Abwassermenge definiert?
Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus einer Wasserversorgungseinrichtung und aus einer Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen.

Wo finde ich die Rechtsgrundlagen?
Die maßgeblichen Satzungen sind im Rathaus und auf der Homepage der Stadt im Ortsrecht einsehbar.

Kontakt & Service

Steueramt der Stadt Garching b. München
E‑Mail: