Vollzug des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertags-gesetz - FTG); Mariä Himmelfahrt weiter ein Feiertag in Garching b. München

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 FTG ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag.

Das Landesamt für Statistik stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 1 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.

Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor, die das Bayerische Landesamt für Statistik mit Schreiben vom 30. April 2025 mitgeteilt hat:

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Stadt Garching b. München mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

Aufgrund dieser Mitteilung und im Vollzug des Art. 1 Abs. 3 Satz 2 FTG wird hiermit bekanntgegeben, dass Mariä Himmelfahrt (jeweils am 15. August) in der Stadt Garching b. München ein gesetzlicher Feiertag ist.