Kostenfreiheit der Nutzung der Buslinien L290 und L293

In seiner Sitzung am 18.06.2020 hat der Garchinger Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, Garchinger Bürgerinnen und Bürgern (mit Erstwohnsitz in Garching) Fahrten ab 1. September 2020 mit den Buslinien L290 und L293 nachträglich kostenfrei zu stellen. Dieses Angebot läuft zunächst bis zum 31.08.2023.

Was ist zu beachten?

Der MVV verzichtet nicht auf das anfallende Beförderungsentgelt. Nach wie vor müssen Fahrgäste daher bei Fahrten mit den Buslinien L290 oder L293 eine Fahrkarte lösen (Streifen- oder Kurzstreckenkarte, keine Zeitkarten wie Monatskarten!) und in den Bussen abstempeln. Gegen Vorlage der in diesen Bussen abgestempelten Karten (nebst eines Formulars) können die Fahrten zur Erstattung angemeldet werden. 

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