Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt werden Gebühren erhoben. Die Abfallentsorgung ist im Bring- und Holsystem geregelt. Es umfasst die Verpackungsmüll-, Restmüll-, Bioabfall- und Altpapierentsorgung.

Eigentümer von im Stadtgebiet gelegenen Grundstücken sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt anzuschließen (Anschlusszwang). Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss ein zugelassenes Restmüllbehältnis vorhanden sein. Für den privaten Haushalt besteht zudem ein Benutzungszwang von mindestens 8 Liter pro Woche für jede gemeldete Person. Für alle Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen gelten 5 Liter je Beschäftigten. Im gewerblichen Bereich sind weitere Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung zu entnehmen.

Die Gebühren richten sich nach der Größe des Restmüllbehältnisses. Für die Bioabfall- und Altpapierentsorgung wird derzeit kein separater Gebührensatz festgelegt. Diese Kosten sind in den Restmüllgebühren enthalten.

Tarif Restmüllbehältnis Abfuhren  pro Jahr Gebühren ab 01.01.2024
1 60 Liter 26 88,00 €
2 80 Liter 26 116,00 €
3 120 Liter 26 176,00 €
4 240 Liter 26 352,00 €
5 660 Liter 52 1.940,00 €
6 1.100 Liter 52 3.236,00 €
7 2.500 Liter 52 7.356,00 €
8 5.000 Liter 52 14.712,00 €

Bei den Abfallgebühren handelt es sich um eine Monatsgebühr. Sie wird vierteljährlich zu den Steuerterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres festgesetzt. Eine Änderung ist jeweils zum nächsten 01. des Monats möglich. Auf Antrag besteht die Möglichkeit, zur Fälligkeit 01.07. die Gebühren in einem Betrag zu entrichten.

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie hier.
Die Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung finden sich in den Ortsrechten.

Formulare

Kontaktdaten

Raum Telefon Fax E-Mail
1.21 089-32089-124 089-32089-9124
1.22 089-32089-126 089-32089-9126