Amtliche Beglaubigungen
Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden, können amtlich beglaubigt werden. Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigen wir, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Dokumente eine öffentliche Beglaubigung vorgesehen ist. Öffentliche Beglaubigungen sind den Notariaten vorbehalten.

Unterschriftsbeglaubigungen
Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück bei einer deutschen Behörde oder bei einer Stelle, die öffentliche Aufgaben erfüllt (z.B. Bank), vorgelegt werden soll. Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, beglaubigen Notariate.

Eine vorherige telefonische Abklärung, ob die gewünschte Beglaubigung bei uns erfolgen kann, wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen
• bei einer Beglaubigung eines Dokuments ist das Originaldokument (Unterschrift) mitzubringen.
• bei einer Unterschriftsbeglaubigung ist das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist, mitzubringen.

Kosten
5,00 € je Beglaubigung

Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden, werden nicht beglaubigt. 

Kontaktdaten

Telefon Fax
089-32089-104 089-32089-9104
089-32089-148 089-32089-9148
089-32089-168 089-32089-9168
089-32089-173 089-32089-9173