Information
Film- und Fernsehaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für den Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular. Bitte beachten Sie, dass ggf. benötigte Halteverbote gesondert zu beantragen sind.

Kosten
Für die Drehgenehmigung werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

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