Wer in Bayern ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art halten will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse kann ein wissenschaftliches, wirtschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse sein. Bloße "Liebhaberei" stellt noch kein berechtigtes Interesse dar.

Zum Antrag

Hinweis
Ob Ihr Tier zu einem gefährlichen Tier wildlebender Art zählt, können Sie gerne beim Ordnungsamt erfragen. Weitere Informationen über Gifttiere erhalten Sie auch über die Toxikologische Abteilung der II. Med. Klinik der Technischen Universität München, Ismaninger Straße 22, 81675 München, www.toxinfo.med.tum.de und über den Giftnotruf München (089/19240).