Information

Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - sowohl für natürliche als auch juristische Personen - ist die Wohnsitzgemeinde der geschäftsführenden Person zuständig und nicht die Gemeinde an der der Betriebssitz steht (§§ 150 Abs. 2, 155 Abs. 2 Gewerbeordnung i. V. m. § 2 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung)


Erforderliche Unterlagen

gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Handeslregisterauszug, der sich als geschäftsführende oder vertretungsberechtigte Person der Firma ausweist


Kosten

13,00 Euro

 

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag  14 - 18 Uhr

Für Besuche im EWO ist außer Donnerstags ein Termin zu vereinbaren!

Ansprechpartner erreichen Sie unter:

E-Mail: 
Telefon: 089-32089-444
Fax: 089-32089-212