Benötigen Sie für Umzungswagen, Baustellenzufahrten o. ä. ein vorübergehendes Haltverbot, so ist dies mittels Formular beim Ordnungsamt der Stadt Garching rechtzeitig zu beantragen.
Zum Formular
Bitte beachten Sie, dass die Halteverbotsschilder mindestens 4 volle Kalendertage vor dem beantragten Zeitraum des Haltverbotes aufgestellt sein müssen.
Die Aufstellung der Haltverbotsbeschilderung darf ausschließlich durch fachkundige Personen erfolgen. In der Regel ist hierfür eine gültige Schulung nach den RSA 21 erforderlich, oder es ist ein entsprechend qualifiziertes Fachunternehmen zu beauftragen.
Wir weisen darauf hin, dass vorrübergehende Haltverbote erst dann errichtet werden dürfen, nachdem die Stadt Garching b. München als zuständige Straßenverkehrsbehörde die hierfür erforderliche Genehmigung erteilt hat.