Was Hundehalter bei einem Ausflug mit ihrem Vierbeiner in Garching b. München beachten müssen

Garching wächst kontinuierlich und damit auch die Zahl an Vierbeinern. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt wohlfühlen, erinnert die Stadtverwaltung an wichtigen Regel für ein faires Miteinander.

Was für viele Bürgerinnen und Bürger bereits selbstverständlich ist, müssen einige noch lernen: Jeder Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Stadtverwaltung hat bereits im Stadtgebiet viele Spendenboxen für Hundekotbeutel zur Verfügung gestellt.

Soweit in der Hundehaltungsverordnung, anderen Satzungen, Verordnungen, Regelwerken oder Nutzungsverordnungen nichts anderes festgelegt ist, dürfen Hunde im Stadtgebiet auch ohne Leine geführt werden.

Es gibt jedoch Bereiche, in denen Hunde an die Leine müssen:

Alle Hunde

Große Hunde1 und Kampfhunde

  • in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage aller vier Stadtteile
  • auf allen Geh- und Radwegen; weitere Informationen hierzu finden Sich auch in der (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Hundehaltungsverordnung) der Stadt Garching b. München

Hundeverbotszonen²

  • auf Kinderspielangagen
  • während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) im Bereich des Garchinger Sees, einschließlich Seeufer und Liegewiesen

Kampfhunde

Kampfhunde werden gemäß der „Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Hunde mit gesteigerter Aggresivität und Gefährlichkeit“ in zwei Klassen eingeteilt:

Klasse 1

  • Pit–Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa–Inu

Diese Hunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in der Stadt Garching b. München grundsätzlich nicht gehalten werden.

Klasse 2

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Doge Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Bei diesen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen → Negativzeugnis.
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1 Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm sowie erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge sowie Kampfhunde.
2 In den Hundevervotszonen ist der Aufenthalt von Hunden, auch angeleint, untersagt: