Der alle zwei Jahre mit wissenschaftlicher Begleitung erstellte qualifizierte Mietspiegel leistet für die Mietpreisgestaltung in Garching einen wesentlichen Beitrag. Er verschafft Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietpreisgefüge im frei finanzierten Wohnungsbestand. Den Mietern dient er als zuverlässige Grundlage, um Mietforderungen zu überprüfen und sich vor überhöhten Mieten zu schützen. Wohnungseigentümer und Vermieter haben eine repräsentative und rechtssichere Basis für die Bewirtschaftung ihrer Wohnungsbestände.

Die im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreise werden als „ortsübliche Vergleichsmiete“ bezeichnet. Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Entgelte in der Stadt Garching für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Die angegebenen Mietpreise geben die geschuldete Nettokaltmiete wieder, d. h. ohne Betriebskostenanteile (z.B. Wasser-, Kanalgebühren, Kosten für Heizung und Warmwasser) sowie ohne sonstige Zuschläge (z.B. Garage, Stellplatz).

Zum aktuellen Mietspiegel

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