Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie (fehlen beider Arme), Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüfen an) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen, sowie blinde Menschen, erhalten auf Antrag eine auf maximal fünf Jahre befristete Ausnahmegenehmigung mit dem EU-einheitlichen Parkausweis. 

Ein Parkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt und die Merkmale nachgewiesen wurden. Vorläufige Parkausweise werden nicht ausgestellt. 

Blauer Parkausweis 

Information
Der blaue „Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen“ berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). 

Voraussetzung
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Garching b. München gemeldet und haben einen gültigen Schwerbehindertenausweis des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit den Merkmalen „aG“ oder „Bl“.

Verfahrensablauf
Der Parkausweis wird durch Ihre persönliche Vorsprache beantragt.

Unterlagen
Vorzulegen sind:
- der Schwerbehindertenausweis des ZBFS
- ein Foto in Passbildformat
- eine von der/dem Berechtigten unterzeichneten Vollmacht, wenn eine andere Person die Ausnahmegenehmigung beantragt oder abholt.

Schwerbehinderte, die im Besitz eines „alten“ Parkausweises sind, legen diesen bitte im Original bei.

Orangefarbener Parkausweis

Information
Mit dem orangen „Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen“ gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen.

ACHTUNG: Der orange Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Voraussetzung
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Garching b. München gemeldet und erfüllen eine der Voraussetzungen, die in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung konkret benannt sind (§ 46 Abs. 1, Nr. 10, 11, Rd-Nr. 133-139 VWV-StVO).

Verfahrensablauf
Nach Ihrer persönlichen Vorsprache, wird durch uns ein Antrag beim ZBFS gestellt und um Stellungnahme gebeten. Nach der angeforderten Stellungnahme bekommen Sie von uns eine schriftliche Mitteilung ob Ihrem Antrag stattgegeben wurde oder ob er abgelehnt wurde. In einzelnen Fällen kann die Bearbeitung durch das ZBFS etwa 2-4 Wochen dauern.

Unterlagen
Vorzulegen sind:
- der Schwerbehindertenausweis des ZBFS
- ein Foto in Passbildformat
- eine von der/dem Berechtigten unterzeichneten Vollmacht, wenn eine andere Person die Ausnahmegenehmigung beantragt oder abholt.

Schwerbehinderte, die im Besitz eines „alten“ Parkausweises sind, legen diesen bitte im Original bei.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.zbfs.bayern.de.