Die Vaterschaft wird durch die Anerkennungserklärung des Vaters festgestellt. Die Vaterschaft kann zu dem Kind einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits eine wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft vorliegt. Ein Vaterschaftsanerkenntnis wird nur wirksam, wenn die Mutter des Kindes diesem Anerkenntnis zustimmt.

Die Anerkennungs- und Zustimmungserklärung kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden und muss stets öffentlich beurkundet werden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Geburtsurkunde des Anerkennenden sowie die der Mutter
  • Personalausweis oder Reisepass
  • falls Mutter oder Vater des Kindes geschieden oder verwitwet sind: eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Nachweis über die aktuelle Namensführung

Kosten

Die Beurkundung ist gebührenfrei.