Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Stadt Garching b. München grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Formulare

  • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung 
  • Haftungsfreistellung
  • Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung mit Anlagen

Die benötigten Formualre finden Sie hier.

Leitfäden

Leitfaden für Vereinsfeiern
LRA München Planungsleitfaden zur Durchführung Von Brauchtums- und Vereinsfeiern
Veranstaltungen barrierefrei planen: Broschüre und Checkliste